Frage von Guenther H. • 10.05.2008
Antwort ausstehend von Thomas Oppermann SPD
(...) auf Grund der geänderten Organisationsvorschriften können heute Online-Durchsuchungen durch den BND nur vom Präsidenten angeordnet werden. Deshalb wird sich der Fall in Afghanistan, wo die Online-Durchsuchung eines Ministers von einem Sachgebietsleiter angeordnet werden konnte, wohl so nicht wiederholen können. (...)
(...) Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass insgesamt der Anteil an Computerspielen, die für Kinder und Jugendliche als gefährlich eingestuft werden, geringer ist, als es in der öffentlichen Diskussion den Anschein hat. So sind in Deutschland aktuell nur acht Computerspiele gerichtlich verboten und beschlagnahmt. (...)