Frage an Thomas Oppermann von Christian U. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Damen u. Herren,
wie strikt ist die BAFA beim Thema "vollständig ausgefüllte Anträge"?
Gilt ein Antrag als unausgefüllt, wenn im 3seitigen Antragsformular selbst die Adresse des Händlers fehlt bzw. die Daten über Kauf u. Zulassung des Neuwagens (obwohl sich natürlich alle diese Daten im Anhang, d.h. Kaufvertrag u. Zulassungsnachweis befinden? Ansonsten ist alles vorhanden, auch die explizitit geforderten zwei Unterschriften des Antragstellers.
Im Grunde könnte es da keine Nachfrage der BAFA an mich als Antragsteller geben, denn alle Daten finden sich im Gesamtantrag.
Trotzdem habe ich natürlich Sorge, dass mein Antrag als unvollständig zurückgewiesen wird und ich nun leer ausgehe.
Können Sie etwas zur Handhabung solcher "kleinen Schnitzer" sagen?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, vielen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Christian Ulland
Sehr geehrter Ulland,
leider können wir Ihnen überhaupt nicht weiterhelfen. Für die Formulierung der Richtlinie und die Anweisungen zur Handhabung ist einzig das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, da es sich - wie erwähnt - um eine Richtlinie und nicht um einen Gesetzentwurf handelt. Ausführungsbestimmungen werden im Wirtschaftsministerium (wahrscheinlich in der Zusammenarbeit mit dem BAFA) verfasst oder von der Leitung des BAFA bestimmt. Daher können wir Sie nur bitten, auch wenn es wahrscheinlich schwierig sein sollte, telefonisch durchzukommen, Ihre Detailfrage zum Ausfüllen des Antrages an die Hotline des BAFA bzw. die zuständige Stelle im BMWi zu richten. Dort muss man Ihnen Auskunft geben
können.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Oppermann