Frage an Thomas Oppermann von Peter R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Oppermann,
auch ich möchte Ihnen für ihren Einsatz in Sachen Umweltprämie danken. In diesen Zusammenhang fällt stets der Begriff "rechtsverbindlicher Kaufvertrag". Was genau ist darunter zu verstehen? Ich habe bei der Bestellung meines Neuwagens lediglich einen Beleg über eine "Verbindliche Bestellung" ausgehändigt bekommen.
Das Autohaus ist der Meinung, dass dies das Übliche sei und damit wohl dann eine Reservierung der Prämie möglich sein wird. Können Sie dies bestätigen?
Danke und freundliche Grüße,
P.Resemann
Sehr geehrter Herr Resemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, allerdings müssen wir Sie bitten, ob eine "verbindliche Bestellung" als "rechtverbdindlicher Kaufvertrag" gilt oder diese als dieser zu verstehen ist, beim zuständigen Bundesamt (BAFA) zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Oppermann