Frage an Thomas Oppermann von Alexander B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
den Ausführungen von Herrn O. Keller kann ich nur zustimmen. Mich würde weiterhin interessieren falls es zu dieser Gesetzesänderung kommt (mit Kaufvertrag Reservierung der Prämie) wie die Anträge weiterbearbeitet werden.
Kurzes Beispiel hierfür Antragseingang 01.04, Kaufvertrag vom 12.02
zwei Wochen später geht nun ein Antrag ein welcher einen Kaufvertrag vor dem 12.02 ausweist. Welcher Antrag wird nun vorrangig bearbeitet.
Weiterhin nochmals auf das Schreiben von O. Keller zu kommen, muss der Antrag den Original KFZ-Schein enthalten und somit das Altfahrzeug bereits abgewrackt sein.
Sehr geehrter Herr Benckert,
wie Sie der Antwort an Herrn Keller entnehmen können, hat der Bundeswirtschaftsminister am Wochenende verkündet, die Richtlinie (es gibt keinen Gesetzentwurf) zu ändern. Damit ist eine weitere Forderung der SPD-Bundestagsfraktion umgesetzt.
Wie genau sich die konkrete Umsetzung darstellen wird, wird das Bundeswirtschaftsministerium beschließen und an das BAFA übermitteln. Es ist nicht erkennbar, warum auch für die Reservierung nicht das Windhundverfahren angewendet werden sollte, das auch jetzt schon gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Oppermann