Frage an Thomas Oppermann von Toni S.
Sehr geehrter Herr Oppermann,
mir geht es ebenso wie Herrn Schiegel (Anfrage vom 12.02).
Seit 15 Jahren besitze ich einen Golf II den ich Ende letzten Jahres vorübergehend stillgelegt habe (über den Winter). Wegen der Stillegung erhalte ich nun keine Umweltprämie (die BAFA hat dies bestätigt) obwohl ich genau das getan hätte, was angeblich gewollt ist, nämlich das alte Fahrzeug verschrotten und ein neues kaufen. In den Foren findet man viele, denen es ebenso geht. Dann werde ich das alte Auto eben im Frühjahr wieder zulassen. Dabei wäre der bürokratische Aufwand ganz gering gewesen, wenn man auf das Eigentum abgestellt hätte: Fahrzeugbrief einziehen und daraus könnte man leicht ablesen, ob der Antragsteller der letzte Eigentümer ist und ob er das Auto mindestens 1 Jahr besessen hat. Auch ein Betrug wäre ausgeschlossen. Mit der Abstellung auf die durchgehende Zulassung hat man aus der Prämie ein Glücksspiel gemacht.
Warum wurde nicht auf das Eigentum abgestellt ?
Sehr geehrter Herr Strasser,
wie die Regelung zu Stande kam, haben wir bereits ausführlich in der Antwort an Herrn Schiegel dargestellt. Es ging berechtigterweise darum, (ohne allzu großen bürokratischen Aufwand) Missbrauch vorzubeugen. Warum das Bundeswirtschaftsministerium sich jedoch dazu nicht auch eine andere, sicher jedoch auch kompliziertere, Regelung hat vorstellen können, können wir nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Oppermann