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Thomas Oppermann
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Frage von Manuel K. •

Frage an Thomas Oppermann von Manuel K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Oppermann,

eine Frage bezueglich Ihres Vorschlags zur Aenderung des Antragsprozesses fuer die staatliche Umweltpraemie. Soweit ich verstanden habe, soll kuenftig ein Antrag schon dann als vollstaendig behandelt werden, wenn statt des Nachweises der KFZ-Zulassung ein Nachweis eines KFZ-Kaufs eingereicht wurde. Dies ist aufgrund der monatelangen Wartezeiten bei den meisten interessanten Neuwagen derzeit auch zu begruessen.
Allerdings frage ich mich, ob nach wie vor der Verschrottungsnachweis fuer das alte Auto dem Antrag beigefuegt werden muss. Dies hiesse, dass Interessenten ihr oft noch fahrtuechtiges Auto verschrotten lassen muessen, Monate bevor sie ihren neuen Wagen ausgeliefert bekommen. In meinem Fall wuerde ich alleine deswegen, weil ich nicht auf mein Auto verzichten kann, von der Beantragung der Umweltpraemie absehen.
Oder genuegt es, den Verschrottungsnachweis zusammen mit der Zulassungsbescheinugung fuer den neuen Wagen nachzureichen?

Mit freundlichen Gruessen,

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kirschner,

soweit ist das Verfahren noch nicht gediehen. Derzeit laufen noch Abstimmungsgespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um die von der SPD-Bundestagsfraktion gewünschte Änderung hinsichtlich des Erwerbs einer `Anwartschaft` auf die Umweltprämie für alle Käufer bereits bei Bestellung eines Neuwagens zu erreichen.
Auch heute hat Herr Oppermann diese Forderung an den Bundeswirtschaftsmister in einem Interview auf Inforadio nochmals bekräftigt.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Oppermann