Frage an Thomas Oppermann von Florian S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herrr Oppermann,
ich habe beispielsweise auf Spiegel Online gelesen, dass Sie sich kompetent über Modifikationen der Umweltprämie geäußert haben, deshalb richte ich meine Frage an Sie.
Ich fahre seit dem Jahr 2000 einen Golf III (Baujahr 1993). Leider war der Wagen von Juni bis Dezember 2008 wegen meines Auslandsaufenthaltes in Australien stillgelegt. Aufgrunddessen bekomme ich nun die Umweltprämie nicht, werde mir deshalb auch keinen Neuwagen zulegen und meinen alten Golf weiterfahren.
Eigentlich wäre ich aber genau die Zielgruppe auf die die Umweltprämie ausgelegt ist. Widerspricht diese Regelung in meinem Fall nicht völlig dem Geiste der Umweltprämie? Sind für Fälle (sprich, wenn das Fahrzeug zuvor jahrelang gefahren wurde) wie meinen noch Modifikationen an der Richtlinie zur Umweltprämie geplant?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Florian Schiegl
Sehr geehrter Herr Schiegl,
eine der Bedingungen für die Beantragung der Umweltprämie ist, dass das zu verschrottende Fahrzeug vorher mindestens ein Jahr auf Sie zugelassen gewesen sein muss. Diese Bedingung hat man gewählt, um möglichst gut Missbrauch vorzubeugen. Das ist bei der Verwendung von Steuergeldern unerlässlich und deshalb wird diese Regelung auch nur von wenigen in Frage gestellt.
Es ist jedoch richtig, dass diese Regelung in Einzelfällen - wie Ihrem durch einen Auslandsaufenthalt, aber auch in Erbfällen oder bei Ehepartnern - zu gefühlten Ungerechtigkeiten führen kann. Es bleibt daher abzuwarten, ob das Bundeswirtschaftsministerium, das durch den besonderen Rechtsetzungsgang in Form des Beschlusses einer Richtlinie zuständig ist, noch weitere Anpassungen vornehmen wird. Die fachlich damit befasste Arbeitsgruppe Wirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion hätte sich in dem Zusammenhang auch eine Lösung vorstellen können, nach der die Prämiengewährung an die Bedingung des fortlaufenden Eigentums gekoppelt worden wäre. Außer im Fall der Schaffung der Rechtssicherheit für Käufer über die Möglichkeit der `Reservierungs-Beantragung` der Umweltprämie mit Neuwagenbestellung ist aber bei allen anderen zu erwägenden Änderungen stets auch zu beachten, dass das Konzept Umweltprämie noch umsetzbar bleiben muss und der bürokratische Aufwand für Prüfungen nicht extrem anwachsen dürfte.
Der Referent der Arbeitsgruppe Wirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion empfiehlt, sich in Fällen wie dem Ihren an das BAFA zu wenden und zu erfragen, inwiefern Kulanzspielräume eingeräumt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Oppermann