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Thomas Oppermann
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Frage von uwe v. •

Frage an Thomas Oppermann von uwe v. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Oppermann,

wie werden die Rentner vor " Rentenkürzung " durch die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages geschützt, da sie ja keine Arbeitslosenversicherung bezahlen, die gekürzt werden soll ?

Bleiben die Rentner wieder auf der Verliererseite ?

Vielen Dank im voraus !

Gruß
Uwe Vogeley

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vogeley,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die Einführung eines einheitlichen Krankenkassenbeitrages als "Rentenkürzung" angreifen.

Mit der Einrichtung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung ein einheitlich paritätisch finanzierter Beitragssatz von 14,6 %, mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies bedeutet für einige Krankenkassen eine Erhöhung der Beiträge. Dabei führt jedoch nicht die Einführung des Gesundheitsfonds zu den höheren Kosten, denn dieser ist kostenneutral. Die Beitragserhöhungen resultieren aus höheren Vergütungen für Ärzte, finanziellen Entlastungen für die Krankenhäuser sowie aus steigenden Arzneimittelausgaben.

Es stimmt, dass Rentner keinen unmittelbaren Ausgleich bei individuell eventuell steigenden Krankenkassenbeiträgen durch gesenkte Arbeitsloseversicherungsbeiträge erhalten. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und einem bundesweit einheitlichen Beitragssatz werden die Beitragsgerechtigkeit und die Lastenverteilung jedoch für alle gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger verbessert.

Die heutige Verteilung ist nicht gerecht. Viele Versicherte gesetzlicher Krankenkassen zahlen nicht deswegen höhere Beiträge, weil ihre Kasse unwirtschaftlich arbeitet, sondern weil ihre Kasse eine ungünstige Versichertenstruktur hat, nämlich vor allem ältere und kranke Versicherte. Beispielsweise muss die AOK Berlin einen Beitragssatz von 15,8 Prozent (plus 0,9 Prozent Sonderbeitrag) erheben, insbesondere weil die Hälfte ihrer Versicherten Rentner sind. Es kann aber nicht sein, dass bestimmte Kassen in Schwierigkeiten geraten und immer höhere Beiträge verlangen müssen, weil sie besonders viele Kranke, Alte oder Menschen mit geringem Einkommen zu versorgen haben.

Künftig werden die unterschiedlichen Krankheiten der Versicherten besser berücksichtigt und jeder Versicherte ist unabhängig von seinem Einkommen und seiner Krankengeschichte seiner Krankenkasse gleich willkommen.

Speziell zur Lage der Rentner ist festzuhalten, dass bisher rund 70 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner einen überdurchschnittlichen Beitrag zahlen, weil sie Mitglied einer der sog. Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Ältere Menschen, die z.B. in der AOK Berlin versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu. Insgesamt zahlen etwa 56 Prozent der Rentner mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1 Prozent von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher.

Die der Anhebung des Beitragssatzes zugrundeliegende Steigerung der Kosten der medizinischen Versorgung hätte ohne den Fonds zu einer Verstärkung der sehr ungleichen Belastungsverteilung geführt. Die großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnerinnen und Rentnern hätten ihren Beitrag sicherlich um einen ganzen Prozentpunkt oder mehr anheben müssen, um weiterhin die gleichen Gesundheitsleistungen erbringen zu können, während die Kassen, die fast nur Junge und Gesunde versichern, mit einer weitaus niedrigeren Anhebung ausgekommen wären.

Im Übrigen: Wenn die Absenkung des Arbeitslosenbeitrages dem Arbeitsmarkt hilft, profitieren davon mittelbar auch die Rentner, weil die Höhe und die Sicherheit der Renten davon abhängt, dass viele Arbeitnehmer Beiträge in die Rentenkasse zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann