Frage an Thomas Oppermann von Werner S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Oppermann,
Sie haben bisher die Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften (§20 Abs.6 Satz 5 EStG) verteidigt. Nun hat sich der Bundesrat am 9.10.2020 mehrheitlich (inkl. dem SPD geführten Hamburg) beschlossen, den Bundestag aufzufordern, mit dem JStG 2020 das 2019 beschlossene Gesetz zur Verlustverrechnungsbegrenzung von Termingeschäften ersatzlos zu streichen. Die Gründe sind:
- stellt die Finanzverwaltung vor nahezu unlösbare Aufgaben,
- schafft Rechtsunsicherheit,
- faktisches Verlustverrechnungsverbot innerhalb der Termingeschäfte und damit klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich maßgebende Nettoprinzip,
- passt nicht zur Grundkonzeption der Abgeltungssteuer. Grundsätzlich ist hier eine symmetrische Behandlung von Gewinnen und Verlusten geboten,
- Ziel der Eindämmung von Spekulationsgeschäften wird nicht erreicht, stattdessen wird Absicherung behindert.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0503-20B.pdf
Was sagen Sie zu den Argumenten des Bundesrates?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schiele