Frage an Thomas Oppermann von Thomas P. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Herr Oppermann,
wie erklären Sie den hunderttausenden Solo-/Selbständigen, das die gemachten Aussagen des Landes NRW, vor dem 1.4 man könnte diese Soforthilfe für den Lebensunterhalt verwenden und diese Aussage kommentarlos verschwunde ist und man Solo-Selbständige mit Verweis auf vereinfachten Zugung zur Grundsicherung in Harz IV Abhängigkeit gedrängt werden sollen ?
Sind Solo-Selbständige weniger Wert als Angestelle denen Kurzarbeitergeld zugestand wird obowhl dieses Geld ebenfalls durch Steuergelder der Solos finanziert wird ?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung
Thomas Petermann
IG-NRW
Sehr geehrter Herr Petermann,
wie ich hier auf Abgeordnetenwatch bereits ausgeführt habe, habe ich mich dafür eingesetzt, dass Künstlerinnen und Künstler auch dann Zuschüsse für ihre betrieblich relevanten Lebenshaltungskosten beantragen können, wenn sie keine Betriebskosten wie z.B. die Miete für Arbeitsräume geltend machen können, und dass es dafür bundesweit einheitliche Antragsbedingungen statt des Flickenteppichs je nach Bundesland geben sollte.
Ich stimme Ihnen zu, dass dies die bessere Lösung gewesen wäre, als die Soloselbständigen auf die Grundsicherung zu verweisen. Dass die freien Künstler auf Hartz-IV verwiesen werden und Rücklagen fürs Alter aufbrauchen müssen, ist nicht in Ordnung. Dies bereitet mir weiterhin Kopfzerbrechen.
Für Ihre Kritik an der CDU/FDP-Landesregierung in NRW bin ich der falsche Ansprechpartner. Mit Ihren Nachfragen zu diesem Thema sollten Sie sich an Ministerpräsident Armin Laschet oder die Ministerin für Kultur und Wissenschaft, Isabel Pfeiffer-Poensgen, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann