Frage an Thomas Oppermann von Thomas B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Oppermann!
Der Presse entnahm ich am vergangenen Montag (03.08.2020), dass Sie beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten zur Frage einer möglichen Gehaltsdeckelung von Fußballprofis angefordert haben. Zwar haben Sie als Mitglied des Bundestages das Recht, dessen wissenschaftlichen Dienst in Anspruch zu nehmen. Allerdings steht das Gutachten nicht im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Abgeordneter, sondern der als Vorsitzender der DFB-Ethikkommission. Das Gutachten wurde dementsprechend den Verantwortlichen des DFB vorgelegt. Meines Erachtens wurden damit Ihre beiden Ämter in unzulässiger Weise vermischt. Da der wissenschaftliche Dienst des Bundestages aus Steuermitteln finanziert wird, wurden der Allgemeinheit Kosten aufgebürdet, die selbstverständlich vom DFB als dem alleinigen Nutznießer des Gutachtens zu tragen wären.
Wie nehmen Sie zu diesem Vorwurf Stellung?
Mit freundlichen Grüßen
T. B.
Sehr geehrter Herr Bracht,
ungeachtet meiner Funktion als Vorsitzender der Ethikkommission des DFB halte ich die Begrenzung von Spielergehältern, Ablösesummen und Beraterhonoraren im europäischen Fußball auch als Abgeordneter des Deutschen Bundestags für ein wichtiges politisches Thema.
Durch die Corona-Krise sind einzelne Profi-Vereine wirtschaftlich derart in Schwierigkeiten geraten, dass sie die Hilfspakete in Anspruch nehmen oder dies erwägen. Auch wenn es sicherlich mehrere Gründe für derartige "Schieflagen" gibt, tragen doch auch die steigenden Gehälter und Ablösesummen zu dem wirtschaftlichen Druck bei, der auf vielen Vereinen lastet. Es liegt deshalb nicht zuletzt im Interesse des deutschen Steuerzahlers, derartigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
Daher habe ich den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags um eine Einschätzung gebeten, mit welchen rechtlich zulässigen Mitteln die Gehälter begrenzt werden können. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass eine Selbstregulierung auf der Ebene der UEFA vorzuziehen wäre, aber auch eine Regulierung durch den deutschen oder europäischen Gesetzgeber ist nicht ausgeschlossen.
Ich werde mich daher auch in Zukunft für dieses wichtige Anliegen setzen.
Im Übrigen stehen die Gutachten, wenn sie freigegeben sind, allen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann