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Thomas Oppermann
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Frage von Markus S. •

Frage an Thomas Oppermann von Markus S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich habe soeben gelesen, dass die Stadt Rheda-Wiedenbrück Tönnies die Genehmigung erteilt hat, seinen Betrieb wieder hochzufahren. Ich bin geschockt von dieser Entscheidung, wie wahrscheinlich viele in diesem Kreis. Der Betrieb hat sich gegenüber den Behörden absolut unkooperativ verhalten, als es dort zu dem Corona-Ausbruch gekommen ist. Es gibt Videomaterial, das zeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort auf engstem Raum und ohne Maske gearbeitet haben, zu der Zeit, als die Hygieneverordnungen bereits in Kraft waren. An den Verhältnissen dort hat sich seit dem Corona-Ausbruch kaum etwas geändert, es ist somit nicht auszuschließen, dass es bei einem Wiederanfahren des Betriebes zu einem neuen Infektionsherd kommt, vielleicht sogar zu einem dritten Lockdown. Diesmal vielleicht sogar mit Toten.

Ich finde das unverantwortlich. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück, die einen guten Draht zu Tönnies hat, handelt groß fahrlässig und stellt die Interessen des Unternehmens über das gesundheitliche Wohlbefinden der Bevölkerung. Warum handelt der Bundestag hier nicht und hebt die Genehmigung wieder auf, oder schließt den Betrieb sogar dauerhaft? Über die dortigen katastrophalen Verhältnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Tiere wurde viel geredet. Konsequenzen lassen sich aber vermissen. Das leuchtet mir nicht ein und ich glaube, da spreche ich nicht nur für mich.

Mit freundlichen Grüßen

M. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stein,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir sind uns einig, dass die Missstände in der Fleischindustrie angegangen werden müssen. Arbeitsminister Hubertus Heil hat deshalb einen Gesetzentwurf erarbeitet, der strengere Kontrollen vorsieht und dem Missbrauch von Werkverträgen einen Riegel vorschiebt.

Für die Rechtsaufsicht und die Genehmigung vom 15. Juli, dass die Firma Tönnies die Produktion nach vier Wochen wieder öffnen durfte, sind die Behörden vor Ort zuständig. Ebenso fiel auch die Entscheidung über den Lockdown, der im Juni über Ihren Landkreis verhängt wurde, in die Zuständigkeit der Behörden vor Ort. Deshalb müssen Sie sich hier an die Ansprechpartner in Ihrem Landkreis Gütersloh und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann