Frage an Thomas Oppermann von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Oppermann,
die aktuelle Pandemie bedingt soziale Härten, Zitat ZDF - Nachrichten:
"In dem Aachener Stadtteil Driescher Hof liegt die Kinderarmutsquote bei 43 Prozent. Viele der Familien leben von Hartz-IV, deutschlandweit sind es 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen null und 15 Jahren. Die Corona-Krise trifft diese Kinder besonders hart. Es fehlen die Orte, an denen sie ihre Zeit verbringen können. An denen sie lernen können. An denen sie Gemeinschaft erleben. Und nicht nur das: Es fehlt ein gesundes Frühstück oder warmes Mittagessen. (...) "Familien, die von Hartz-IV leben, können nicht auffangen, was in der Krise wegfällt", sagt Gerda Holz.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-krise-kinder-armut-hartz-4-100.html
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in den Bundestag den Antrag eingebracht den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen um Personen ärmerer Bevölkerungsschichten vor finanziellen Notlagen zu schützen.
Dieser Antrag wurde am 14.Mai 2020 mit 451 Gegenstimmen zu 128 Pro-Stimmen abgelehnt.
Das Abstimmungsverhalten der 246 Abgeordneten der SPD:
Dafür gestimmt: 1 Abgeordnete/r
Dagegen gestimmt: 142 Abgeordnete
Enthalten: 0 Abgeordnete
Nicht beteiligt: 9 Abgeordnete
Sie Herr Oppermann haben den Antrag betreffs Erhöhung Regelsatz der Grundsicherung abgelehnt.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/abstimmungen
Frage 1:
Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?
Frage 2:
Wie werten Sie die oben zitierten Hinweise auf soziale Härten im Zusammenhang der aktuellen Pandemie?
Frage 3:
Erkennen Sie bezogen auf die benannten Hinweise Handlungsbedarf,
wenn ja welchen?
Viele Grüße, T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
am 14. Mai 2020 hat der Bundestag ein umfangreiches Sozialschutzpaket beschlossen, in dem wir u.a. das Kurzarbeitergeld verlängert haben. Die SPD-Fraktion hat die von Ihnen angesprochenen Änderungsanträge abgelehnt. In ihren Redebeiträgen haben dies Bernd Rützel und Daniela Kolbe begründet: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw20-de-soziale-massnahmen-corona-695088
Die Kinder von Hartz IV-Beziehern mussten in den vergangenen Wochen zu Hause verpflegt werden, weil das Schulessen nicht angeboten werden konnte.
Dies war einer der Gründe dafür, dass das Kindergeld einmalig mit einem Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind aufgestockt wird. Dabei gilt: jedes Kind ist gleich viel wert. Daher bekommen auch diejenigen den Bonus, die Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) beziehen – er wird nicht auf diese Sozialleistung angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann