Frage an Thomas Oppermann von Michael K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Oppermann,
der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition eine Gesetzesänderung der Anrechnung von Verlusten aus Termingeschäften beschloßen, welche gravierende Folgen für private Optionshändler hat. Hintergrund war der Schutz vor Verlusten bei Privatanlegern. Aufgrund der derzeitigen Formulierung und auch mehrfach bestätigten Auffassung der Politik, kommt es hierbei zu der fatalen Situation, daß selbst bei Verlusten extreme Steuerlasten entstehen. Klassische Rechenbeispiele sind hier:
a, Gewinn 100.000€, Verlust 80.000 € (Verluste durch Glattstellung vor Verfall)
Steuerlast alt: Gewinn 20.000€, Kapitalertragssteuer 5.000€ zzgl Soli
Steuerlast ab 2021: Gewinn 90.000€ (da nur 10.00 Verlust anrechenbar sind),
Kapitalertragssteuer 22.500€ zzgl. Soli
b, Gewinn 80.000€, Verlust 100.000 € (Verluste durch Glattstellung vor Verfall)
Steuerlast alt: Gewinn 0€, Kapitalertragssteuer 5.000€ zzgl Soli,
Verlustvortrag ins nächste Jahr 20.000€
Steuerlast ab 2021: Gewinn 70.000€ (da nur 10.00 Verlust anrechenbar sind),
Kapitalertragssteuer 17.500€ zzgl. Soli
In beiden Fällen werden also Derivategeschäfte praktisch unmöglich für Privatanleger und können schnell in eine private Insolvenz, alleine aufgrund von Steuern führen. Die Verlustübertragung ins nächste Jahr verläuft ins Leere, hier ja wieder die gleiche Situation enstehen würde. Absicherung von Portfolien durch Optionen sind aber extrem wichtig, um z.B bei Krisen die Verluste in den Aktien kostengünstig zu kompensieren. Andere Privatanleger nutzen vorwiegend Stillhaltergeschäfte, um sich ein wenig dazu zu verdienen, Es geht mitnichten darum sein Geld zu verzocken.
Für Kapitalgesellschaften gelten all diese Regeln nicht und es Gewinne werden sogar nur zu 10% besteuert, alle Verluste kreuz und quer sind verrechnbar.
Ich habe hierzu folgende Fragen:
1. Welche Möglichkeiten gibt es diesen Irrsinn noch zu verhindern?
2. Wie sehen Sie diese Gesetz persönlich?
3. Worin besteht der Schutz vor Verlusten bei Kleinanlegern oder Privatanlegern?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Klaus
Sehr geehrter Herr Klaus,
Ziel dieser Regelung ist es, spekulationsbedingte Steuerausfälle zu verhindern. Bei Termingeschäften handelt es sich um hochspekulative Geschäfte, die häufig den Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben. Durch die nur kurze Laufzeit der Termingeschäfte sind Wertänderungen deutlich ausgeprägter als bei anderen Kapitalanlagen.
Aufgrund dieser besonderen Risikoträchtigkeit unterscheiden sich diese Geschäfte von anderen Kapitalanlagen, die der langfristigen Anlage dienen. Termingeschäfte sind für den langfristigen Vermögensaufbau völlig ungeeignet. Aufgrund ihrer Risikoträchtigkeit eignen sie sich in keiner Weise für Privatanleger oder gar Kleinanleger.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann