Portrait von Thomas Oppermann
Thomas Oppermann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Oppermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christoph W. •

Frage an Thomas Oppermann von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann,

mich würde interessieren, wie sie zum aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes stehen? Diese schränkt ja künftig auf Grund fehlender Impfung oder eines Immunitätsnachweis die jeweiligen Grundrechte, wie z.b. Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ein. Wie ist dies noch mit der Demokratie vereinbar?
Zahllose Virologen und Epidemiologen sehen die Zahlen und Einschränkungen die auf Empfehlung vom RKI und Herrn Drosten gemacht werden als kritisch an. Trotzdem werden diese Themen nicht diskutiert, sondern diese Fachleute in den Medien als "Verschwörungstheoretiker" diskreditiert. (z.B. Wolfgang Wodarg, SPD, ex MdB). Sind wir schon so weit von der Demokratie weg, dass man diese Diskussionen nicht mehr in der Öffentlichkeit führen darf? Die Meinungsfreiheit ist doch eine der wichtigsten Eckpunkte der Demokratie, dazu gehört auch, dass andere Meinung betrachtet und öffentlich diskutiert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

C. W.

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

diese Pandemie ist eine Krise, wie wir sie noch nicht erlebt haben, und eine Katastrophe für die gesamte Menschheit.

Es war deshalb notwendig, dass die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder im März mit einer Reihe von Maßnahmen sehr schnell reagiert haben. Dieser Lockdown diente dem Ziel, die weitere Ausbreitung der Infektionen einzudämmen und Leben zu schützen. Der Schutz des Lebens ist einer der zentralen Grundwerte unserer Verfassung.

Sicher bedeuten die Maßnahmen deutliche Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit. Unser öffentliches Leben wurde deutlich heruntergefahren. In der Abwägung der Normen und Grundrechte finde ich diese Entscheidung jedoch richtig und maßvoll.

Umfragen zeigten, dass die weit überwiegende Mehrheit der Deutschen mit dieser vorübergehenden Beschränkung einverstanden war. Klar ist aber auch: die jetzt getroffenen Maßnahmen müssen jeweils zeitlich beschränkt, regelmäßig überprüft und so schnell wie möglich auch wieder zurückgefahren werden. Seit Ostern passiert dies auch bereits. Schritt für Schritt fährt unser öffentliches Leben wieder hoch.

Ich muss Ihnen deshalb deutlich widersprechen: Deutschland ist und bleibt eine stabile Demokratie, in der weitreichende Grundrechte garantiert sind und das Parlament voll handlungsfähig ist. Ihr Vorwurf, dass es keine öffentliche Debatte über den Lockdown gibt und die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist, trifft nicht zu. Im Gegenteil, es gibt viele kritische Stimmen, sodass sich jeder eine eigene Meinung bilden kann.

Über den schwierigen Weg in eine neue Normalität habe ich hier einen Beitrag veröffentlicht: https://www.derhauptstadtbrief.de/cms/aktuelle-ausgabe/121-archiv-am-sonntag-einzelbeitraege/1721-der-schwierige-weg-in-eine-neue-normalitaet

Zum Entwurf für das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz, den Sie ansprechen, möchte ich folgendes klarstellen: Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 war in keiner Fassung des Gesetzentwurfes vorgesehen. Ich gehe aber davon aus, dass sich die große Mehrheit der Bevölkerung freiwillig impfen lassen wird, sobald ein sicherer Impfstoff gefunden ist.

Die Immunitätsdokumentation war ein Vorschlag des Gesundheitsministers Jens Spahn, den er auf Druck der SPD zurückgenommen hat. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Bei SARS-CoV-2 gibt es aber noch zu viele offene Fragen und keinen gesicherten Nachweis der Immunität. Auch nach einem positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann