Frage an Thomas Oppermann von Kay F. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Oppermann,
in der Parteispendenklage von “abgeordnetenwatch.de” gegen den Bundestag,
in der schon in zwei Instanzen gegen den Bundestag entschieden wurde, geht der
Fall jetzt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Dazu hat die Parlamentsverwaltung eine namhafte Großkanzlei beauftragt,
obwohl der Bundestag eine eigene Rechtsabteilung besitzt.
Wie begründen Sie als stellvertretender Parlamentspräsident, das Gerichtsurteile nicht umgesetzt, sondern für weitere Verfahren Steuergelder verschwendet werden.
mit freundlichen Grüßen
Kay Flohr
Sehr geehrter Herr Flohr,
bei dem Rechtsstreit geht es um eine für das Parteienrecht sehr bedeutsame Grundsatzfrage. Es ist daher legitim, wenn der Deutsche Bundestag den gesamten Instanzenzug ausschöpft, um Rechtssicherheit zu gewinnen. Dazu gehört im Übrigen auch, dass er für eine optimale Prozessvertretung sorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann