Frage an Thomas Oppermann von Rainer N. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Oppermann,
wie stehen Sie zu der Entscheidung von Frau Schwesig, die Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern für Deutsche(!) zu schließen. Ferienhausbesitzer dürfen nicht mehr zu Ihrem Eigentum. Dazu wird Ihnen noch unterstellt, sich nicht regelkonform zu verhalten und den Virus von z. B. Nordrhein-Westfalen nach Mecklenburg-Vorpommern "einzuschleppen". Misstrauen nun wieder Deutsche Deutschen? Was mich aber noch mehr umtreibt, ist die Frage, wie hier Grundrechte eingeschränkt werden - und das von der SPD! Ich halte die Entscheidung von Frau Schwesig für einen Skandal. Wie positionieren Sie sich in dieser Frage?
Sehr geehrter Herr Nölle,
die Corona-Pandemie ist eine Krise, wie wir sie bisher nicht kannten, und stellt unsere Gesellschaft vor gewaltige Herausforderungen.
Um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, haben die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundesregierung ein Paket von Maßnahmen beschlossen. Diese Regeln haben das Ziel, soziale Kontakte so weit wie möglich einzuschränken und das Infektionsrisiko zu senken.
Dies betrifft natürlich auch den Tourismus. Die Landesregierung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat deshalb beschlossen, dass touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern aus privatem Anlass, zu Freizeit-, Urlaubs- und Fortbildungszwecken bis zum 19. April untersagt sind. Alle touristischen Anbieter, Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze, Wohnmobilplätze, Vermieter von Ferienwohnungen und auch Homesharing-Anbieter dürfen keine Urlaubsgäste aufnehmen.
Zweit- und Ferienwohnungsbesitzer (mit 2. Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern) aus anderen Bundesländern dürfen ihre Wohnungen nur nutzen, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, also wenn sie zum Arbeiten in dieses Bundesland kommen.
Natürlich greifen diese Maßnahmen in die Freiheitsrechte der Bürger ein. Aber sie sind notwendig und nicht unverhältnismäßig.
Die jetzt getroffenen Maßnahmen müssen jeweils zeitlich beschränkt, regelmäßig überprüft und so schnell wie möglich auch wieder zurückgefahren werden. Und das wird auch so passieren!
Denn Deutschland ist und bleibt eine stabile Demokratie, in der weitreichende Grundrechte garantiert sind.
Ich hoffe sehr, dass es die Situation Ende April erlaubt, die strengen Vorgaben zu lockern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann