Portrait von Thomas Oppermann
Thomas Oppermann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Oppermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ulrich W. •

Frage an Thomas Oppermann von Ulrich W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

bundestag beschließt heute diätenerhöhung. hierüber wurde in den letzten tagen in der öffentlichkeit kontroves diskutiert, zumal rentner, arbeitnehmer u.a alls in den letzten jahren ebenfalls keinen zuwachs ihrer einkommen erfahren haben. in medien, bei talk-shows versuchten politiker fast aller parteien für diese erhöhung verständnis zu haben. ich persönlich sehe eine erhöhung als gerechtfertigt an, zumal in der fussballbundeslige mittelmässige spieler ein vielfachen der abgeordneten diäten verdienen. Die arbeit der abgeordneten sollte nicht nur an den leeren sitzen im bundestag gemessen werden.

Was aber für frust und unverständnis sorgt, sind die endlosen versprechen, auch bei den PENSIONEN eine änderung herbeizufuhren. Warum ist man nicht in der lage, gleichzeitig ein sofortige neuordnung der pensionen zu beschliessen? Warum findet sich hierfür KEINE MEHRHEIT? Allein nur eine änderung in aussicht zu stellen, findet bei den wählern kein gehör und auch kein verständnis mehr. Wahlverdrossenheit hängt auch mit diesen verhalten zusammen. Um nicht in eine altersarmut zu fallen müssen beschäftigte teilweise erhebliche eigenmittel aufwenden. ein abgeordneter hat diese probleme nicht oder nicht ganz. Verständnis kommt von verstehen und dieses hat man als wähler bei der jetzigen diäten erhöhung nicht.

Bitte begründen Sie nicht die erhöhung, sondern warum mit der erhöhgung nicht gleichzeitig die neuordnung der pensionen beschlossen wurde.

mit freundlichen grüßen

ulrich wieland

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2007, in der Sie Stellung zum Thema Entschädigung und Altersentschädigung für Abgeordnete beziehen.

Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung in die Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor („Baukastensystem“), die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt.

Bisher erhielt ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 Prozent der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung. Zukünftig werden statt 3 Prozent nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt. Nach acht Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent der Diät, sondern nur noch 20 Prozent.

Der Steigerungssatz der Altersentschädigung, der bis 1995 noch 4 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betrug, wird also von jetzt 3 Prozent weiter auf 2,5 Prozent herabgesenkt. Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. (Den Höchstanspruch erwerben aber nur wenige Abgeordnete, da die meisten Abgeordneten dem Bundestag nur zwei bis drei Legislaturperioden angehören). Ein Versorgungsanspruch im Alter entsteht nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Die von uns vorgesehenen neuen Regeln für die Altersversorgung der Abgeordneten entsprechen übrigens dem Vorschlag einer überparteilichen Expertenkommission, der sog. Kissel-Kommission, aus dem Jahre 1993 unter Vorsitz des damaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht umgesetzt. Das geschieht nun mit dieser Änderung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann