Portrait von Thomas Oppermann
Thomas Oppermann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Oppermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Henning D. •

Frage an Thomas Oppermann von Henning D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Oppermann,

gestern haben sich die Spitzen der großen Koalition auf eine umfassende Reform des Arbeitslosengeldes I (ALG I) verständigt. Wie aus verschiedenen Quellen zu erfahren ist, soll § 123 SGB III dahin gehend geändert werden, dass die Anwartschaftszeit von heute 12 Monaten auf 48 Monate verlängert wird. Damit soll die längere Zahlung des ALG I für ältere Arbeitslose gegen- finanziert werden. Dieser Beschluss enthält eine erhebliche Sprengkraft. De facto werden junge Personen unter Personen unter 23 Jahren sowie Hochschul- absolventen von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. Es werden zwar Beiträge in erheblicher Höhe geleistet, aber bei einer eintretenden Arbeitslosigkeit besteht kein Anspruch auf ALG I. Die Betroffenen sind gezwungen ALG II zu beantragen. Damit wird in das soziale Netz der Bundesrepublik ein großes Loch zu Lasten der jungen Generation geschnitten. Eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit ist trotz Beitragszahlung nicht mehr gewährleistet. Die Bundesrepublik Deutschland fällt damit auf den Stand vor Einführung der Arbeitslosenversicherung im Jahre 1927 zurück. Angesichts dieser Situation wird die Bereitschaft, in jungen Jahren eine Familie zu gründen weiter abnehmen. Dies ist mit elementaren Grundsätzen sozialdemokratischer Politik unvereinbar. Meine Absicht ist es, eine Kampagne gegen diesen weiteren Verat sozialdemokratischer Identität zu starten. Ich frage Sie daher, ob Sie als Abgeordneter eines Wahlkreises mit überdurchschnittlich vielen Hochschulabsolventen einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Dehnert

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dehnert,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Änderung des Arbeitslosgeldes I (ALG

I). Ich beantworte sie gerne. Einige Ihrer Feststellungen sind allerdings nicht zutreffend.

Das inzwischen mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU beschlossene Gesetz sieht keine Änderung des § 123 SGB III vor. Es hat also nach wie vor jeder Arbeitnehmer, der 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat einen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld I.

Änderungen gibt es dagegen in § 127 SGB III. Danach wird die Dauer des
Anspruchs auf Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer

- nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 30 Monaten und nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf 15 Monate,

- nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf 18 Monate,

- und nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 48 Monaten und nach Vollendung des 58. Lebensjahres auf 24 Monate

verlängert. (Die für die Anspruchsdauer maßgebliche Rahmenfrist soll auf fünf Jahre verlängert werden.)

Die Änderungen betreffen somit in positiver Weise ältere Arbeitnehmer und nicht, wie von Ihnen behauptet, Personen unter 23 Jahren. Wir sind auch nicht den Vorschlägen von Jürgen Rüttgers (CDU) gefolgt, der die Verlängerung des ALG I für Ältere mit Leistungseinschränkungen für jüngere Versicherte finanzieren wollte.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann