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Thomas Oppermann
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Frage von Martin S. •

Frage an Thomas Oppermann von Martin S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vor kurzer Zeit wurde in den Medien berichtet, dass in 1/3 der deutschen Altenheime chaotische Zustände herrschen würden. Die Namen der betroffenen Altenheime werden aber nicht genannt.
Warum nicht ? Wie sollen wir Bürgen dann davor geschützt werden, unsere Angehörigen in die "falschen Hände" zu geben?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schneider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

jeder Fall von Qualitätsmangel in Pflegeeinrichtungen ist sicherlich ein Fall zu viel. Die Koalition hat sich bereits auf Eckpunkte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geeinigt.

In Umsetzung dieser Eckpunkte hat das Bundesministerium für Gesundheit am 10. September 2007 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PfWG)“ vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Pflegeversicherung nachhaltig weiterzuentwickeln, ohne sie finanziell zu überfordern. Die Qualität von Pflege soll weiter verbessert werden und gestärkt durch Transparenz der Qualitätsberichte und verbindliche Standards bei der Bewertung.

Besonders wichtig ist, dass in der geplanten Pflegereform die Prüfungsfrequenz des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) erhöht werden soll.

Der MDK führt jährlich in mindestens 10 Prozent der Pflegeeinrichtungen mit selbst veranlassten Prüfverfahren unangemeldete Stichprobenprüfungen durch. Wenn konkrete Anhaltspunkte für Qualitätsdefizite in einer Einrichtung vorliegen (z.B. Beschwerden bei der Pflegekasse), können anlassbezogene Prüfungen durchgeführt werden. Dies war bisher schon möglich, jetzt wird dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann