Frage an Thomas Oppermann von Tobias G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ich beschäftige mich derzeit mit einer privaten Altersvorsorge. Dabei bin ich auf folgenden Sachverhalt gestoßen:
Wenn ich über eine Versicherung - z.B. Nürnberger Versicherung - eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließe, in dieses mind. 12 Jahre durchgehend einzahle und sie nach dem 60igsten Lebensjahr auszahlen lasse, muss ich nur 50% des (Fonds-)Gewinns mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Wenn ich privat den selben Fonds kaufe und in mein Depot lege, 12 Jahre durchgehend einzahle und sie mir nach dem 60igsten Lebensjahr auszahlen lasse, muss ich 25% Abgeltungssteuer und demnächst noch die neue Finanztransaktionssteuer auf den ganzen Gewinn zahlen.
Mit welcher Begründung muss man mehr zahlen, wenn man ohne Versicherung arbeitet?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr G.,
ich möchte Ihnen gerne begründen, warum für Leistungen aus Lebensversicherungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen unterschiedliche Besteuerungsregelungen gelten.
Bei Lebensversicherungen handelt es sich um langfristige Bindungen, die typischerweise der Altersvorsorge dienen. Die günstige Besteuerung in Höhe von 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen Einzahlungen und Auszahlung wird nur dann gewährt, wenn mindestens über 12 Jahre eingezahlt wurde und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt.
Bei Investmentsfonds besteht keine langfristige Bindung. Beim Kauf von Investmentanteilen handelt es sich um eine Kapitalanlage, die typischerweise nicht der Altersvorsorge dient. Der Anleger kann sich von seinen Investmentanteilen jederzeit wieder trennen. Die Besteuerung entspricht deshalb der normalen Besteuerung von Kapitaleinkünften von Privatpersonen.
Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen allerdings im Rahmen einer Lebensversicherung (fondsgebundene Lebensversicherung), liegt wieder eine langfristige Bindung und die typische Verwendung für die Altersvorsorge vor. Falls über 12 Jahre eingezahlt wurde und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr liegt, gelten hier analog die oben beschriebenen Besteuerungsregelungen für Lebensversicherungen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann