Frage an Thomas Oppermann von Matthias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
auf welcher Grundlage wurde die Mitgliederbefragung bezüglich der Wahl einer neuen Führungsspitze der SPD durchgeführt? War das ein Mitgliederentscheid gemäß § 13 OrgStatut?
Und welche Lehren haben Sie aus den Ergebnissen der Landtagswahl Thüringen gezogen? Oder welche Lehren werden Sie daraus ziehen?
Glauben Sie, dass die SPD in Thüringen genug für die Menschen getan hat?
Hat die SPD möglicherweise auch ihr eigenes Wählerklientel aus den Augen verloren? Hat es genug Dialog zwischen Mandatsträgern der SPD und Bürgern gegeben?
Wie denken Sie darüber?
Mit freundlichen Grüßen
M. H.
Sehr geehrter Herr H.,
die Mitgliederbefragung über das neue Führungsduo der SPD verlief nach § 14 Absatz 11 unseres Organisationsstatuts: „Im Vorfeld von parteiinternen Vorstandswahlen können Mitgliederbefragungen durchgeführt werden.“
Bei der Landtagswahl in Thüringen gab es keine klare Mehrheit. Die Gespräche über eine Regierungsbildung dauern noch an. Die SPD will mit den beiden bisherigen Koalitionspartnern, den Grünen und Linken, darüber verhandeln, die Zusammenarbeit in einer Minderheitsregierung fortzusetzen.
Der SPD-Landesverband geht unter dem Vorsitz des sehr erfahrenen ehemaligen Bundesministers Wolfgang Tiefensee mit überzeugenden Positionen in diese Gespräche. Sie können sich hier darüber informieren: https://www.spd-thueringen.de/thueringen-gestalten-sicher-sozial-gerecht/
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann