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Thomas Oppermann
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Frage von Tim W. •

Frage an Thomas Oppermann von Tim W. bezüglich Familie

Hallo Herr Oppermann,

vor 11 Jahren wurde sehr "unschön" meine 10 jährige Partnerschaft durch meine Freundin beendet, super kurzfristig zog Sie und unser Kind aus.
Was ist damals nicht wusste: ich hatte damit zwar noch das Sorgerecht, aber fast per SOFORT das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter verloren. (das ist so laut Gesetz, Jugendamt und Richter wenn der EX das halt nicht möchte!)
.. also ein Elternteil ALLEINE Entscheidet hier über das KINDERWOHL!

2019: Wir als ELTERN nach einer Trennung haben in Deutschland IMME NOCH KEINE FAIREN RAHMENBEDINGUNEN im Familierecht.

1. Machtposition und
2. Unterhalt + Kindergeld in einer Hand = das verhindert (erst einmal als Wochenendpapa oder WE-Mama auserkoren) ... aus unserer Sicht OFTMALS auch nur ein erstes "NACHDENKEN" über eine 50/50 Betreuungsregelung

Die zehntausenden Streitfälle pro Jahr belegen, dass hier was nicht stimmt kann & uns rennt die Zeit mit unseren Kinden weg!

Wie kann es sein, dass das Standardmodell nach TRENNUNG nicht 50/50 ist?; UND erst wenn das nicht ins "Elternleben" passt, es Streit gibt, Umgangsprobleme bei Wegzug auftreten etc. - JA DANN VERSTEHT ES JEDER - OK, & dann können wir als Eltern oder EIN TEIL der Eltern auf dass Jugendamt, Familiengericht (also auf Staatsinstanzen) zugehen um dort eine andere Lösung herbeizuführen.

MEINE BITTE ZU JEDERZEIT: Allen Kindern beide Eltern! (vor & nach einer Trennung)

FRAGE: Können und wollen Sie uns persönlich / ihre Partei hier etwas für
"WIRKLICH FAIRE RAHMENBEDINGUNEN"
für uns Eltern (Mütter UND Väter) & und unsere Kinder in Deutschland, im 21. Jahrhundert tun?

Ich würde mich sehr über eine Nachricht freuen.

Gruss, ein Vater

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu Ihrem Sorgerechtsstreit.

Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass sich die Eltern die Betreuung der Kinder auch nach der Trennung teilen sollten. Aber jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell und nicht immer ist eine 50/50 Aufteilung möglich. Außerdem verläuft nicht jede Trennung gütlich.
Wir wollen es deshalb Eltern und, falls diese sich wie in Ihrem Fall nicht gütlich einigen, den Familiengerichten ermöglichen, den Kindesumgang flexibel und nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu regeln. Für uns ist dabei eines klar: Das entscheidende Kriterium für die Umgangsregelung muss allein das Kindeswohl sein.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion sind deshalb auch gegen eine Festlegung auf ein allgemeingültiges verpflichtendes Umgangsmodell, wie das von Ihnen vorgeschlagene 50:50-Wechselmodell oder das (aus der Zeit gefallene, aber) aktuell noch im BGB verankerte Residenzmodell. Uns ist wichtig, dass es stets eine flexible und für das Kindeswohl passende Regelung ging.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir das Sorge- und Umgangsrecht sowie die Verteilung der Unterhaltslasten grundlegend überprüfen sollten. Ein geteilter Umgang muss sich auch im Unterhalt widerspiegeln.

Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat deshalb eine Expertengruppe beauftragt, hier konkrete bis zum Ende Vorschläge zu machen, die bis Ende des Jahres sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann