Frage an Thomas Oppermann von Egbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
als Mitglied des Bundestages möchte ich Sie gerne einmal - auch in meiner Eigenschaft als Heilpraktiker -Fragen, wie Sie das geplante Gesetz zur Masern Impfpflicht im Konflikt mit unserem im Grundgesetz verankerten "Recht auf körperliche Unversehrtheit" und dem "Recht auf freie Selbstbestimmung" (auch v on uns Eltern für unsere Kinder) sehen? Gleichzeitig möchte ich fragen, wie Sie / Die SPD zu der im Gesetzentwurf geplanten Pflicht zur Denunzierung von Therapeuten/tinnen, Erziehern/innen, Betreuungspersonal etc. stehen. Laut Entwurf kann hier eine Strafe bis 2500 Euro verhängt werden, wenn diese Menschen Kenntnis darüber haben das ein Kind nicht Masern geimpft ist und die Eltern nicht bei den Behörden anzeigen! Ich müsste als Therapeut Menschen anzeigen, die mein Vertrauen suchen! Welche Konsequenz hat das wohl auf die Glaubwürdigkeit und der Ehrlichkeit uns gegenüber? Wie läßt sich dieses mit unserer Verfassung vereinbaren? Warum sollen unsere Kinder "zur Not" auch mit den Vierfachimpfstoff MMRV geimpft werden, auch wenn sie bereits z.B. Röteln und Windpocken durchgemacht haben? Warum drängen Sie nicht auf die zur Verfügungstellung von Masern Einzelimpfstoff der ja zig tausendfach z.B. in Afrika von der WHO verimpft wird? Ergo wird er auch produziert! Warum müssen die Impfstoffhersteller bis heute nicht für die Sicherheit der Impfstoffe garantieren? Sehr viele Fachleute u.a. auch Arztverbände, ja selbst der Ethikrat hält eine Impfpflicht für "nicht zu rechtfertigen". Wie stehen Sie dazu?
Für eine Antwort wäre ich dankbar!
mit freundlichen Grüßen
E. M.
Sehr geehrter Herr M.,
ich glaube, dass wir die Masern-Impfpflicht brauchen. Eine ausreichende Masern-Impfquote ist sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, notwendig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir hier etwas unternehmen müssen.
Der Grundgedanke des Gesetzentwurfs ist, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zu-rück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte.
Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten.
Zu Ihrer Sorge vor den angesprochenen Sanktionen: Ich kann in der Passage des Gesetzentwurfs keine "Pflicht zur Denunzierung" erkennen. Eine gesetzliche Impfpflicht kann jedoch nur dann wirken, wenn der Verstoß gegen diese Pflicht auch sanktioniert wird. Die Frage, wie dieser Sanktionsmechanismus konkret ausgestaltet werden sollte, werden wir im parlamentarischen Verfahren noch ausführlich beraten. Hier sind mehrere Varianten denkbar. Über den Gesetzentwurf wird es im Oktober eine Expertenanhörung des Deutschen Bundestags geben. Dort wird aus gesundheitspolitischer Sicht selbstverständlich auch über die anderen von Ihnen zitierten Kritikpunkte gesprochen.
Ich stimme Ihnen zu, dass wir zum Thema Masern-Erkrankung und Impfpflicht noch mehr Informationen und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger brauchen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann