Frage an Thomas Oppermann von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
In einem Text des AA heißt es: "Das Grundgesetz garantiert also nicht nur die Menschenrechte in Deutschland, sondern verpflichtet uns, uns auf der ganzen Welt für den Schutz der Würde und der Grundfreiheiten der Menschen einzusetzen". (1)
In einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag (2) werden die Praktiken der israelischen Verwaltungsbehörden gegenüber der palästinensischen Bevölkerung in den C-Gebieten der Westbank als "ethnische Verdrängung" charakterisiert, der Begriff "ethnische Säuberung" wird dabei vermieden, weil unmittelbare Gewalt dabei nicht zum Einsatz komme. Andere Definitionen fassen den Begriff "ethnische Säuberung" so, dass es nicht auf die Wahl de Mittel, sondern den Zweck ankommt. Andere Definitionen von "ethnischer Säuberung" stellen auf den Zweck ab, ein bestimmtes Territorium von einer bestimmten Ethnie zu "säubern" und lassen ein breites Spektrum von dabei eingesetzten Mitteln. Nach dieser Definition spricht viel dafür, dass es in den C-Gebieten der Westbank um "ethnische Säuberung" geht, da den dort lebenden Palästinensern die Lebensgrundlagen systematisch entzogen werden.
Mein Fragen:
(1) Von welchem Begriff "ethnischer Vertreibung/Säuberung" gehen Sie aus?
(2) Teilen Sie die Festestellungen in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes zur Menschenrechtslage der Palästinenser in den C-Gebieten der Westbank?
(3) Was haben Sie bisher in Ihrem Verantwortungsbereich getan und was gedenken Sie zu tun, um der Mißachtung der Menschenrecht in den C-Gebieten und in den besetzten Gebieten überhaupt entgegen zu wirken?
MfG
H. S.
(1) https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/01-menschenrechte-fundament
(2) https://www.bundestag.de/blob/515092/.../wd-2-026-17-pdf-data.pdf
(3) https://de.wikipedia.org/wiki/Ethnische_S%C3%A4uberung
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben Ihre Anfrage zum Nahost-Konflikt an mehrere Abgeordnete geschickt.
Meine Kollegin Bärbel Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, hat Ihnen bereits ausführlich geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann