Frage an Thomas Oppermann von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Oppermann,
bei dem zukünftigen Angehörigen-Entlastungsgesetz zum Thema Elternunterhalt sollen Angestellte gegenüber Beamte, Richter, Soldaten stark benachteiligt werden.
Während ein Bruttoeinkommen von 100.000 € bei einem alleinstehenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu einem Nettoeinkommen von ca. 4.500 Euro und unter Berücksichtigung der zulässigen sekundären Altersvorsorgeaufwendungen zu einer unterhaltsrechtlichen Belastungsfähigkeit von ca. 970 € monatlich führt, würde ein Beamter ein Nettoeinkommen von 4.900 € und unter Berücksichtigung der zulässigen Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von ca. 1.192 € unterhaltsrechtlich leistungsfähig sein.
Beamte werden also bis 4.900 € verschon, Angestellt "nur" bis 4.500 €
Ist diese Privilegierung von hochdotierten Beamten so gewollt?
Da bei Geschwister die Aufwendungen Quotal aufgeteilt wird, würde der Beamte sogar gar nichts bezahlen müssen und das angestellte Geschwisterkind den vollständigen Betrag.
Sehr geehrter Herr M.,
Sie haben Ihre Frage an mehrere Abgeordnete geschickt. Meine Kollegin Kerstin Tack wird Ihnen auch in meinem Namen darauf antworten, da sie unsere fachpolitische Sprecherin für Arbeit und Soziales ist und Ihren Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann