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Thomas Oppermann
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Frage von Michael v. •

Frage an Thomas Oppermann von Michael v. bezüglich Gesundheit

Der Grenzwert an NO2 am Arbeitsplatz beträgt 950 mcg/Kubikmeter Luft, der Grenzwert auf Straßen liegt bei 40 mcg/qm Luft (https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft). Die unterschiedlichen Werte rechtfertigt das Umweltbundesamt damit, dass der Arbeitende nur 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche der 950er Belastung ausgesetzt ist, während der Straßenbesucher rund um die Uhr der Belastung ausgesetzt ist. Unabhängig davon, dass ein Straßenbesucher sich nie rund um die Uhr in einer belastenden Straße aufhält, bestenfalls der immer zu Hause weilende Anwohner, der aber das Fenster geschlossen halten dürfte, bedeutet eine Grenzwertbelastung von rund um die Uhr (24 x 40 mcg) 960 mcg pro Tag. Das sind gerade mal 10 mcg NO2/Kubikmeter Luft mehr als für einen Arbeiter in einer Stunde als gesundheitsunbedenklich angesehen wird. Da die 950 mcg/Kubikmeter Luft pro Stunde als nicht gesundheitsgefährdend angesehen werden (in einer 5 Tage Woche 380000 mcg/Kubikmeter Luft), erschließt sich mir nicht, weshalb 960 mcg/Kubikmeter NO2 in 24 Stunden auf der Straße gesundheitsgefährdend sein sollen, aber bei einem 8-Stunden Arbeitstag (8 x 950 mcg/Kubikmeter) 7600 mcg NO2/Kubikmeter Luft nicht. Können Sie diesen krassen Widerspruch, der politisches Handeln im Straßenverkehr nach sich zieht, auflösen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr v. L.,

Ihr Argument wurde in den vergangenen Jahren immer wieder in die Diskussion eingebracht. Dennoch hinkt dieser Vergleich:

Erstens wird hier ein Acht-Stunden-Mittelwert am Arbeitsplatz mit einem Jahres-Mittelwert im Straßenverkehr verglichen. Zudem gelten die besonders hohen Arbeitsplatzgrenzwerte auch nur für bestimmte Industriearbeitsplätze, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung.

Zweitens müssen die Umgebungsluft im Straßenverkehr alle Menschen ohne Gefahren einatmen können. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse. Deshalb erscheinen die strengeren Grenzwerte im Straßenverkehr gerechtfertigt.

Drittens basieren die Grenzwerte auf langfristigen, über Jahrzehnte hinweg in Studien beobachteten gesundheitlichen Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen. Sie entsprechen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Dies hat das Bundesministerium für Umwelt auch mehrfach klargestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann