Frage an Thomas Oppermann von Christian K. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Thomas Oppermann,
nachdem ich mich seit Jahren intensiv mit dem Thema Rente auseinandersetze folgender Gedankengang zur Verbesserung des Rentensystems:
Warum erhebt man nur die Beiträge zur Rentenversicherung vom Gehalt? Warum werden nicht auch Mieteinnahmen, Vermögen usw. dafür herangezogen und die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft?
Alle Einnahmen die jemand hat müssten zur Rente dazuzählen und zwar bis zum letzten Euro
Bei der Auszahlung müsste man die Beitragsbemessungsgrenze wieder einführen und höchstens 2 Entgeltpunkte pro Beitragsjahr demjenigen auszahlen.
So hätte man genügend Geld in der Rentenkasse und würde das Rentenniveau ohne Beitragserhöhungen stabilisieren können?
Warum macht man dies nicht? Oder ist so etwas aktuell in Planung? Das wäre doch eine gute Idee..und vor allem schnell umsetzbar...
vielen Dank für Ihre Antwort
Grüße aus Franken
C. K.
Sehr geehrter Herr K.,
Sie können nicht auf der einen Seite die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und denen, die dann höhere Beiträge zahlen, die Rente auf zwei Endgeldpunkte pro Jahr beschränken. Das wäre klar verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht stellt die Rentenanwartschaften im Umlagefinanzierten System zu Recht unter den Schutz von Artikel 14 GG. Wir erreichen eine Umverteilung von den finanziell Stärkeren zugunsten der Schwächeren durch den steuerfinanzierten Zuschuss zur Rente von derzeit rund 100. Milliarden pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann