Frage an Thomas Oppermann von Hans C. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Oppermann,
Besteht für Sie eine Schutzpflicht des Staates vor einem qualvollen Tod von Menschen?
Am 16. und 17. April verhandelte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über sechs Verfassungsbeschwerden gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs, der seit Ende 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
Das Recht auf Sterben, die Bitte um Hilfe, ist bei sorgfältiger Abwägung stärker zu gewichten als die Befürchtung von der Beeinflussung von außen. Eine persönliche Entscheidung kann daher in einer so wichtigen Frage respektiert werden.
Schwerstkranke wollen mit dem Antrag auf Zuteilung von Natrium-Pentobarbital für die Selbsttötung bereit sein.
"Das Leben mit einer unheilbaren Krankheit auszuhalten - von "meistern" kann schon gar keine Rede sein -, ist für die Betroffenen schwerer als für Angehörige und andere Helfende."
"Die Order vom Gesundheitsministerium, Anträge abschlägig zu bescheiden, soll auch verhindern, dass die erste Herausgabe des Mittels eine Lawine von weiteren Anträgen auslöst. Noch mögen es knapp über hundert Menschen sein, dann könnten Tausende folgen, so die Argumentation." https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/sterbehilfe-warum-ich-gern-natrium-pentobarbital-haette-a-1262914.html
Sehr geehrter Herr C.,
ich habe 2015 den Gesetzentwurf unterstützt, gegen den sich die Verfassungsbeschwerden richten. Ich halte die Entscheidung, geschäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, nach wie vor wie richtig.
Der Wunsch nach Sterbehilfe ist ganz oft ein Hilferuf. Deshalb ist es notwendig, dass wir die Palliativmedizin ausbauen. Menschen in einer solchen Situation brauchen außerdem Verständnis, liebevolle Zuwendung, Hilfe und vor allem das Gefühl, in einer ausweglos erscheinenden Lage nicht allein gelassen zu werden.
In einer Bundestagsrede habe ich meine Position damals ausführlicher dargelegt: https://www.thomasoppermann.de/2014/11/13/rede-zur-vereinbarten-debatte-zum-thema-sterbebegleitung/
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann