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Thomas Oppermann
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Frage von Klaus N. •

Frage an Thomas Oppermann von Klaus N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich beziehe mich auf einen post im Spiegel-Forum http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/organspende-spahn-verteidigt-widerspruchsloesung-im-bundestag-thread-833393-4.html#postbit_70485535 , der die Rede von Jens Spahn zur verpflichtenden Organ-Gewebeentnahme im Bundestag kommentiert.

Ich möchte Sie als Gesundheitspolitiker, Jurist - und - ehemaligen Richter fragen, ob die in diesem Post von isikat getroffene Aussage, dass "...Widersprüche dann einfach verschwinden - vor allem, wenn ein Politiker oder ein Reicher unbedingt ein Organ haben möchte. Im Gegensatz zur Zustimmung. Die muss nämlich vor Organentnahme definitiv vorliegen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Unterschrift vor der Entnahme, denn auch eine Zustimmung kann gefälscht werden..." in der beschriebenen Weise, zumindest vom Ergebnis her betrachtet, juristisch überhaupt möglich ist?

Wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit und daraus abgeleitet, welche rechtlichen Anforderungen sind an eine Körperverwertung in der auch von Ihrem Parteikollegen Lauterbach leidenschaftlich geforderten Weise überhaupt - aus Ihrer fachkundigen Sicht - zu stellen?

heissSPOrN sagt: "..verlange ich ein sicheres und von mehreren unabhängigen Stellen überwachtes Register, wo die Widersprüche gesammelt werden und nach Organentnahmen staatsanwaltschaftlich überprüft wird, ob diese auch rechtmässig waren. Und widerrechtliche Entnahmen wie ein Tötungsdelikt geahndet werden!.." https://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-9.html#postbit_69937470 .

Wäre es aus Ihrer fachkundigen Sicht gar notwendig, sich - völlig unbürokratisch und klar - ein Tattoo auf der Brust anbringen zu lassen, wie von dem Kommentator j-c-ditters gefordert: "Hände Weg !!" http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-28.html#postbit_69944092 ?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

ich setze mich für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ein.

Die praktischen Fragen und Details werden im anstehenden Gesetzgebungsverfahren und in Expertenanhörungen geklärt, so dass am Ende Rechtssicherheit herrscht.

Die anonym geposteten Kommentare in diversen Online-Foren tragen wenig zur Debatte dabei. Selbstverständlich ist es auch in Zukunft nicht notwendig, sich den Widerspruch als Tattoo anbringen zu lassen, wie in einer Polemik zu lesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann