Frage an Thomas Oppermann von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann
Während der APO- Zeit und danach gab es den Extremistenerlass.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-polizei-mit-afd-mitgliedern-in-ihren-reihen-umgehen-sollte-16002748.html
Personen, die gegen den Vietnam Krieg waren, aber nicht beachtet hatten, bei wem sie unterschrieben, ihre Unterschrift bei kommunistischen Organisationen setzten, bekamen Berufsverbot im öffentlichen Dienst.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum man in heutiger Zeit so locker mit Polizeibeamten und Soldaten umgeht, die Mitglied in der AfD sind, deren Aufgabe ist, den Staat zu schützen.
Gleiches gilt auch für Richter, Staatsanwälte oder Lehrer, die Ämter in der AfD bekleiden und durch extreme Gesinnung aufgefallen sind, die nicht erneut einen Platz in unserer Demokratie haben sollten.
Wann wird ein erneuter Extremistenerlass beschlossen?
Sehr geehrte Frau Uduwarella,
der sogenannte Radikalenerlass wurde bis 1991 nach und nach in allen Bundesländern abgeschafft und in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerügt.
Heute wird in der Regel eine sogenannte Bedarfsanfrage gestellt, wenn sich Zweifel daran ergeben, ob die Bewerber für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
Wie Sie wissen, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vor einigen Tagen als Prüf-Fall und die JA sowie den „Flügel“ als Verdachts-Fall eingestuft.
Außerdem lässt sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig über rechtsextreme und rechte Netzwerke in den Sicherheitsbehörden berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann