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Thomas Oppermann
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Frage von Jens K. •

Frage an Thomas Oppermann von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Oppermann,

am Mittwoch leisteten Sie sich im Bundestag einen meiner Meinung nach demokratiefeindlichen Fauxpas. Der Abgeordnete der FDP, Alexander Graf Graf Lambsdorff, stellte gemäß §42 der Geschäftsordnung den Antrag, der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möge zur Befragung persönlich im Parlament erscheinen.

Die nachfolgende Abstimmung ergab das eindeutige Resultat von 51 Für-Stimmen und 36 Gegen-Stimmen. Der Antrag musste daher angenommen werden. Dies können Sie auch in folgendem youtube-Video für jedermann nachvollziehbar erkennen: https://www.youtube.com/watch?time_continue=65&v=Yl4gGqx_MmE.

Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie in der Hitze des Gefechtes die eindeutige Stimmenlage nicht erkennen konnten.

Bitte erklären Sie mir daher, wie Sie, bei einem so eindeutigen Abstimmungsergebnis den Antrag für abgelehnt erklären konnten.

Viele Grüße,
J. K..

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Käschel,

der Ältestenrat hat sich auf einer Sondersitzung am 13. Juni mit der von Ihnen angesprochenen Abstimmung befasst.

Ich habe meine Entscheidung dort folgendermaßen erläutert:
Da während der Abstimmung laufend weitere Abgeordnete in den Sitzungssaal kamen, war die Lage so unübersichtlich, dass ich die Abstimmung wiederholen ließ.
Bei der zweiten Abstimmung konnte ich keine Mehrheit für den Antrag erkennen. Ich hielt Rücksprache mit den beiden Schriftführern, die neben mir saßen. Auf meine Frage, ob sie das auch so sehen, kam kein Widerspruch.

Mehrere Kolleginnen und Kollegen im Ältestenrat bestätigten, dass die Regeln der Geschäftsordnung beachtet wurden und die Entscheidung nicht zu beanstanden sei. Trotzdem habe ich mir vorgenommen, in vergleichbaren Situationen künftig die Stimmen auszählen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann