Frage an Thomas Oppermann von Nikola V. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ich würde Ihnen gerne eine Frage bezüglich der deutschen Impressumspflicht stellen. Ich bin bereits seit einigen Jahren auf der berühmten Webseite Youtube unterwegs und habe einige negative Aspekte über die Impressumspflicht bei Youtubekanälen feststellen können. Youtuber, die eine große Reichweite haben und ihre Wohnadresse angeben müssen, werden von ihrer Fangemeinde oder sogar Gegnern und gewaltsamen Kritikern ausfindig gemacht. Einige Youtuber mussten bereits ihren Wohnort verlassen oder viel Geld für die Anmietung einer Bürofläche ausgeben, um diese als Impressumvorlage nutzen zu können. Einige Menschen warfen Eier an die Wände der Wohnung oder traten die Pflanzen im Vorgarten nieder. Es fanden eine große Menge an Klingelstreiche statt. Deshalb möchte ich Sie fragen: kann man im Bundestag eine Veränderung oder Lösung für die Impressumspflicht zu Gunsten der Videocreator und Personen des öffentlichen Lebens finden?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Guten Tag, Nikola Vincent,
nach § 5 Telemediengesetz, mit dem die europäische e-Commerce-Richtlinie umgesetzt wurde, gilt die Impressumspflicht auch für die Auftritte in sozialen Medien wie Youtube, sofern diese geschäftsmäßig erfolgen.
Der Gesetzgeber möchte mit dieser Pflicht zur Impressumsangabe ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet zum Schutz der Verbraucher sicherstellen und die Rechtsverfolgung im Streitfalle erleichtern.
Es ist sicher problematisch, wenn diese Pflichtangaben von Gegnern oder Kritikern missbraucht werden, um Anbieter zu diskreditieren oder zu attackieren. Dennoch wäre ein Verzicht auf dieses Mindestmaß an Transparenz und Information aus der Sicht unserer Fraktion nicht akzeptabel, weil es klare Vorgaben zur Erkennbarkeit der Verantwortlichkeit im Netz, zum Schutz der Verbraucher und zur Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung geben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann