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Thomas Oppermann
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Frage von Lothar B. •

Frage an Thomas Oppermann von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Oppermann
Sie als Jurist können mir meine Frage sicherlich beantworten.
Die Minister im Kabinett werden vereidigt.
Ein Gesetz wird vom Fachminister eingebracht, in Ausschüssen beraten usw., d.h. man könnte im Falle, dass ein Schaden für das Volk entsteht, niemals einen Minister verklagen weil er seinen Amtseid verletzt hat.
Liege ich da richtig? Das würde ja bedeuten: Niemand übernimmt Verantwortung für falsche Entscheidungen! (...)

L.B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

Ihre Vermutung, dass Minister für Fehlentscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden können, trifft nicht zu.

Artikel 64 GG regelt nicht nur den von Ihnen erwähnten Amtseid der Minister, sondern auch, dass Minister auf Vorschlag der Bundeskanzlerin vom Bundespräsidenten entlassen werden können.

Die Kontrolle der Bundesregierung und ihrer Minister ist eine Kernaufgabe des Parlaments. Minister müssen bei der Regierungsbefragung im Plenum Rede und Antwort stehen und die Fragen der Fachausschüsse beantworten. Außerdem kann der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss einrichten, wenn es Hinweise auf ein Fehlverhalten gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann