Frage an Thomas Oppermann von Thomas S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
international tätige Großkonzerne (z.B. Starbucks, Google, Apple etc.) betreiben in Deutschland milliardenschwere Umsätze, zahlen aber eine im Vergleich zu diesen Umsätzen lächerlich geringe Steuer an den deutschen Staat.
Deutschland verliert jährlich nach Angebe der Organsation Campact rund 17 Milliarden Euro an Steuereinnahmen, weil Großkonzerne ihre Gewinne verstecken.
Frage 1: Finden Sie das gerecht?
Die Bundesregierung könnte diese Steuerflucht verhindern, wenn diese im EU-Finanzministerrat für das öffentliche "Country-by-Country-Reporting" (CbCR) stimmen würde. Großkonzerne müssten dann ihre Gewinne aufdecken, damit sie dort Steuern zahlen, wo sie ihr Geld verdienen. Seit Jahrzehnten wird aber ein solches CbCR durch einen massiven Wirtschaftslobbyismus, verhindert, der gerade auch in Deutschland agiert-
https://www.taxjustice.net/wp-content/uploads/2017/11/TJN2017-CBCR-Historical-Roots.pdf
Frage 2: Was halten Sie von "Country-by-Country-Reporting"?
Frage 3: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung effizient und engagiert für das öffentliche "Country-by-Country-Reporting" arbeitet und im EU-Finanzministerrat für dieses stimmen wird?
Im Fall einer zustimmenden Antwort auf Frage 3 erlaube ich mir Frage 4:
Was werden Sie konkret zeitnah unternehmen um sich für CbCR zu verwenden?
Mit freundlichen Grüßen, T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
mit dem öffentlichen „Country-by-country-Reporting“ (CbCR) wollen wir mehr Transparenz herstellen. Dies soll insbesondere Steuerflucht und die aggressive Steuerplanung von großen Unternehmen erfolgreicher bekämpfen.
Wir haben das CbCR zwischen den Steuerbehörden bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt. Dazu wurde die Abgabeordnung um eine entsprechende Pflicht für große international tätige Unternehmen ergänzt.
Die Besteuerung von Konzernen hängt also nicht von der Zustimmung des Europäischen Rates zu dem von Ihnen erwähnten Richtlinienvorschlag der Kommission ab, da das CbCR zwischen den Steuerbehörden bereits in Kraft ist.
Bei der von Ihnen erwähnten blockierten Richtlinie (Vorschlag für eine RL des EP/der KOM im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, Änderung der RL 2013/34/EU) geht es ausschließlich darum, dass man noch einen Schritt weiter geht und das Reporting auch verpflichtend öffentlich macht. Konkret geht es hier um die Offenlegung des sogenannten Ertragssteuerinformationsberichts auch gegenüber Nicht-EU-Staaten und um eine Veröffentlichung im Internet für mindestens 5 Jahre (sanktionsbewährt bei Verstoß).
Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet diese Vorschläge der EU-Kommission und des Europäischen Parlamentes.
Gegen Steuerflucht und unzulässige Steuervermeidungsmodelle sind Transparenz und öffentliche Kontrolle erforderlich. Die Skandale der letzten Zeit haben zudem gezeigt, dass nur dank Whistleblowern Steuervermeidungs- und Steuerhinterziehungspraktiken öffentlich wurden, weshalb wir deren Schutz verbessern wollen.
Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht auf eine gemeinsame Haltung einigen. Grund ist, dass die SPD dafür ist, aber CDU/CSU gegen mehr Transparenz ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann