Frage an Thomas Oppermann von Rolf K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
bestimmt haben Sie als Ersatzdienstleister bei der Schaffung der neuen „Richtlinie zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“ in der Bundeswehr mitgewirkt.
Meine Frage:
1. Ist die Ziffer 3.3. dieser Richtlinie, die da lautet:
„3.3 Traditionsstiftendes Verhalten
Historische Beispiele für zeitlos gültige soldatische Tugenden, etwa Tapferkeit, Ritterlichkeit, Anstand, Treue, Bescheidenheit, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit, Entschlussfreude und gewissenhafte Pflichterfüllung,...“, ein Beitrag von Ihnen persönlich?
2. Haben Sie auf diesen Text bestanden, weil die dort teilweise genannten Tugenden durchaus auch auf Mitglieder eines Parteivorstandes hinsichtlich des 24.09.2017 und danach zutreffen?
Mit den besten Grüßen R. K.
Sehr geehrter Herr Kazmaier,
die von Ihnen erwähnte Richtlinie, den sogenannten Traditionserlass, hat Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen als Dienstvorschrift für die Bundeswehr unterzeichnet.
Das BMVg informiert hier über die Überarbeitung des Traditionserlasses: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/auf-dem-weg-zum-neuen-traditionserlass-20344
Ich war mit den Formulierungen nicht befasst.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann