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Thomas Oppermann
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Frage von Andreas F. •

Frage an Thomas Oppermann von Andreas F. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Sie sind in letzter Zeit, in mehreren Talkshows zu sehen. Was Sie sehr gerne und in jeder Sendung äußern, ist die Aussage, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, Erwerbsminderungsrentner besser zu stellen, da diese ja nichts für ihre Situation können. Das hört sich ersteinmal gut an aber Sie sagen nicht, dass das nur für zukünftige Erwerbsminderungsrentner gilt.
Das ist nicht nur ungerecht sondern auch höchst unsozial! Denn ich, seit 2015, mit 55 Jahren in Frührente, kann auch nichts dazu, dass ich schon in Frührente geschickt wurde.

Bei Diätenerhöhung bekommen doch auch alle Abgeordneten die Erhöhung oder nicht.
Können Sie mir diese Ungerechtigkeit erklären?

Wo wir gerade bei den Renten sind. Wenn ein Rentner knapp unter Grundsicherung bekommt, sein ganzes Leben gearbeitet hat, muss zum Amt gehen um ein paar Euro zu bekommen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Rentner, dann 10% über Grundsicherung bekommen, aber auch nicht ohne Prüfung der Lebenverhältnisse! Nur macht das dann die Rentenversicherung.
Sind Sie der Meinung, 10% über der Grundsicherung reicht zum, leben? Wenn ja, können Sie gerne jeden Monat von ihren ca. 10.000€ ,9.180€ unter bedürftigen Familien verteilen!

Das Thema Rente ist auch nur wieder aufgeschoben, denn solange nicht jeder Bürger in die rentenversicherung einbezahlt, wird diese Schieflage so bleiben und Deutschland gespalten bleiben!
Warum, bekommt ein Beamter 75% seines letzten gehalts und ein Arbeitnehmer nur 48% vom durchschnittlichen Erwerbseinkommens? Warum 75% und 48%.
Wenn wir Politiker hätten mit Verantwortungssinn und Rückrad, hätten wir auch das österreichische System und jeder hätte das Doppelte an Rente.

Es ist jetzt doch etwas mehr geworden als gedacht. Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.

Freundliche Grüße

A. F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung treten in der Regel zu einem bestimmten Stichpunkt und ohne Rückwirkung in Kraft.

Dies hat auch gute Gründe: Würde man die Änderungen auch auf bestehende Renten übertragen, so müsste eine komplette Neuberechnung auf Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden. Dies wäre nicht nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, sondern könnte im Einzelfall auch zu Verschlechterungen führen.

Das österreichische Renten-System ist in vielerlei Hinsicht anders und lässt sich nicht einfach 1:1 kopieren. Grundsätzlich stehen wir als SPD aber für eine Erwerbstätigenversicherung und gehen damit auch Schritte in Richtung des österreichischen Systems. Dass künftig auch Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen, war ein wichtiger Verhandlungserfolg für die SPD im Koalitionsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann