Frage an Thomas Oppermann von Wilfried M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ein Politiker soll vor Jahren den Herrn Gauck als "widerlichen Kriegshetzer" bezeichnet haben, was nach Ihrer -womöglich nicht laienhaften- Einschätzung eine "so unglaubliche Schmähkritik" gewesen sein soll, wie sie von Ihnen nie zuvor gelesen worden sei (1).
Mich interessiert, ob Sie seinerzeit Anzeige erstattet haben oder warum nicht. Hat ggf. eine andere Person Anzeige erstattet und ist Ihnen der Ausgang des Verfahrens bekannt gemacht worden?
Wie beurteilen Sie -vielleicht als Abgeordneter einerseits, als Partei-Soldat andererseits- rückblickend die damaligen Äußerungen des Herrn Gauck zu militärpolitischen Grundwertvorstellungen?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) min 2:26 hier: https://www.youtube.com/watch?v=sjEU9s68nFQ
Sehr geehrter Herr M.,
in der Generaldebatte des Deutschen Bundestags am 24. Juni 2014 habe ich einen Facebook-Beitrag von Norbert Müller, Linken-Abgeordneter im Landtag von Brandenburg, als „unglaubliche Schmähkritik“ am damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck kritisiert.
Die komplette Rede finden Sie hier: https://www.thomasoppermann.de/2014/06/25/generaldebatte-25-juni-2014/
Ich habe damals keine Anzeige erstattet. Wie in Medienberichten nachzulesen ist, hat das Bundespräsidialamt der zuständigen Staatsanwaltschaft Potsdam die notwendige Verfolgungsermächtigung nicht erteilt. Dies wäre die Voraussetzung für eine Anklage nach § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann