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Thomas Oppermann
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Frage von Andrea B. •

Frage an Thomas Oppermann von Andrea B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Oppermann,
wie man der Presse entnehmen konnte, ist die angestrebte Bürgerversicherung nun erst einmal auf Eis gelegt worden. Meine Tochter strebt für 2019 die Beamtenlaufbahn im gehobenen nichttechnischen Dienst an. Wie ich dem WWW entnehmen kann ist es wohl so, dass man sich entweder bei Dienstantritt für die Private Krankenversicherung entscheidet und dann vom Dienstherrn (AG) 50 Prozent der Beiträge übernommen werden. Entscheidet man sich dagegen für eine gesetzliche muss man allein als AN die Beiträge zahlen. Meiner Meinung nach müsste zumindest in diesem Punkt eine Änderung stattfinden, so würde die Allgemeinheit profitieren, der Beamte könnte sich frei entscheiden ohne finanzielle Nachteile zu haben. Hier besteht, finde ich, dringender Handlungsbedarf, dem sich auch die CDU nicht ganz verschließen kann. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird hier eindeutig mit Füßen getreten. Könnten Sie dieses Thema bitte ansprechen?

Ich wünsche Ihnen auch bei der Umsetzung Ihrer Parteiziele ganz viel Erfolg und Durchsetzungsvermögen!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

wie Sie richtig feststellen, gab es in den Sondierungen keine Einigung auf eine Bürgerversicherung. Das Thema bleibt aber in den Koalitionsverhandlungen, die nun beginnen, auf der Tagesordnung.

Die SPD schlägt ein Wahlrecht für die Dienstherren der Beamten vor, ob sie wie bisher Beihilfe gewähren oder einen Arbeitgeberanteil bezahlen. In Hamburg wird derzeit ein Landesgesetz beraten, wonach den Beamten ein pauschaler Betrag gezahlt werden kann, den sie als Arbeitgeberzuschuss für eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV einsetzen können. Sie können aber auch PKV versichert bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann