Frage an Thomas Oppermann von Thomas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich heute auf diesem Weg an Sie direkt, in Ihrer Funktion als Mitglied des Bundestagspräsidiums wende. Sie haben sicherlich auch den Medien entnehmen können, wie sich Abgeordnete der AFD, namentlich Maier, Storch und Weidel so diskriminierend über Menschen aus dem Ausland, bzw im Falle Maier rassistisch geäußert haben, dass Strafverfahren, Petitionen zu Strafverfahren eingeleitet wurden bzw. im Gange sind. Sämtliche hier genannten Abgeordneten wurden sogar von den sozialen Netzwerken sanktioniert. Meiner Auffassung stellen diese Äusserungen nicht nur einen Rechtsverstoß, bzw. einen Verstoß gegen unsere Verfassung dar, sondern kollidieren auch mit dem Mäßigungsgebot für Abgeordnete. Mich würde interessieren wie Sie sich zu diesen Vorgängen von Amts wegen verhalten werden. 1.) Werden Sie persönlich diese Vorgänge im Bundestag zur Sprache bringen 2.) Haben Sie im Rahmen Ihres Amtes die Möglichkeit derartige Äußerungen von Abgeordneten in der Öffentlichkeit zu unterbinden ? 3,) Haben Sie die Möglichkeit diese Abgeordneten aufgrund dieser Äusserung zurechtzuweisen bzw. zu sanktionieren ?
Danke für eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
T. H.
Sehr geehrter Herr H.,
es ist eine gravierende Veränderung, dass erstmals nach 1945 wieder über eine gewählte Partei Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gekommen sind, die wieder nationalsozialistisch-völkisches Gedankengut vertreten.
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass die von Ihnen erwähnten rassistischen und diskriminierenden Äußerungen einiger AfD-Abgeordneter vollkommen inakzeptabel sind, insbesondere für Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Als Vizepräsident des Deutschen Bundestages ist es mir ein Anliegen, die Würde des Parlaments zu wahren und Angriffen auf die Grundwerte unserer Verfassung entschieden entgegenzutreten. Herrn Maier habe ich deshalb öffentlich zu einer Entschuldigung für seinen widerlichen und unerträglichen Ausfall aufgefordert.
Das Präsidium des Deutschen Bundestages ist sich einig über den Umgang mit rassistischen, völkischen oder anderweitig inakzeptablen Äußerungen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages verhängt der amtierende Sitzungsleiter Ordnungsrufe oder Ordnungsgelder, sollte es im Plenum zu derartigen Vorfällen kommen.
Gegen Äußerungen außerhalb des Bundestages – dazu gehören die von Ihnen erwähnten Fälle – hat das Bundestagspräsidium allerdings keine Sanktionsmöglichkeiten. Hier sind vielmehr alle Demokraten gefragt, sich dem entschieden entgegenzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann