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Thomas Oppermann
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Frage von Felix S. •

Frage an Thomas Oppermann von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Oppermann,
Wie konnte ihre Partei in der letzten Legislaturperiode eine Online-Durchsuchung beschließen, obwohl diese klar verfassungswidrig ist?

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert vor allem das Gesetzgebungsverfahren: „Angesichts dieser sehr schwer wiegenden Auswirkungen halte ich es für unverantwortlich, die entsprechenden Überwachungsbefugnisse in einem parlamentarischen Schnelldurchgang ohne Möglichkeit zur gründlichen Prüfung und Debatte zu beschließen.“

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

bei der Verübung schwerer Straftaten kommunizieren Täter miteinander zunehmend über verschlüsselte Messenger-Dienste. Um diese Verbrechen zu verhindern oder aufklären zu können, müssen auch die Polizeibehörden neue technische Wege gehen. Dafür hat der Bundestag im Juni 2017 mit den beiden Gesetzen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben diesen Gesetzen deshalb zugestimmt.

Die Online-Durchsuchung kann als digitales Pendant zu einer Hausdurchsuchung angesehen werden: Wie beim Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung steht die Überwachung der Smartphone-Kommunikation von Tatverdächtigen unter richterlichem Vorbehalt.

In der Bundestagsdebatte gingen die SPD-Abgeordneten auch auf die Kritik am Verfahren ein. Bettina Bähr-Losse sagte, dass der Gesetzentwurf „Ergebnis jahrelanger Arbeit“ war. „Mit Nacht- und Nebelaktion hat das nichts zu tun.“ Johannes Fechner wies darauf hin, dass es auch zur Quellen-TKÜ eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss gegeben habe, wenn auch nicht im Zusammenhang mit diesem konkreten Gesetzentwurf.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann