Frage an Thomas Oppermann von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Oppermann,
Wie konnte ihre Partei in der letzten Legislaturperiode eine Online-Durchsuchung beschließen, obwohl diese klar verfassungswidrig ist?
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert vor allem das Gesetzgebungsverfahren: „Angesichts dieser sehr schwer wiegenden Auswirkungen halte ich es für unverantwortlich, die entsprechenden Überwachungsbefugnisse in einem parlamentarischen Schnelldurchgang ohne Möglichkeit zur gründlichen Prüfung und Debatte zu beschließen.“
Sehr geehrter Herr S.,
bei der Verübung schwerer Straftaten kommunizieren Täter miteinander zunehmend über verschlüsselte Messenger-Dienste. Um diese Verbrechen zu verhindern oder aufklären zu können, müssen auch die Polizeibehörden neue technische Wege gehen. Dafür hat der Bundestag im Juni 2017 mit den beiden Gesetzen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben diesen Gesetzen deshalb zugestimmt.
Die Online-Durchsuchung kann als digitales Pendant zu einer Hausdurchsuchung angesehen werden: Wie beim Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung steht die Überwachung der Smartphone-Kommunikation von Tatverdächtigen unter richterlichem Vorbehalt.
In der Bundestagsdebatte gingen die SPD-Abgeordneten auch auf die Kritik am Verfahren ein. Bettina Bähr-Losse sagte, dass der Gesetzentwurf „Ergebnis jahrelanger Arbeit“ war. „Mit Nacht- und Nebelaktion hat das nichts zu tun.“ Johannes Fechner wies darauf hin, dass es auch zur Quellen-TKÜ eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss gegeben habe, wenn auch nicht im Zusammenhang mit diesem konkreten Gesetzentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann