Frage an Thomas Oppermann von Jürgen M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Frage : Warum bezahlt Deutschland 500 Mill. € für U-Boote die an Israel geliefert werden ? Wozu benötigt Israel U-Bootee ? Wie lange werden wir uns noch verpflichtet fühlen ?
Sehr geehrter Herr M.,
wie mit anderen Regierungen stehen wir auch mit der israelischen Regierung in einem regelmäßigen Austausch zu außen- und sicherheitspolitischen Themen. Ein Bereich ist dabei auch die bilaterale Rüstungskooperation. Über die Parteigrenzen hinweg besteht in unserem Land ein breiter Konsens, dass wir aufgrund unserer Geschichte eine besondere Verantwortung für die Sicherheit des Staates Israel tragen.
Nach wie vor gibt es in der Region des Nahen und Mittleren Ostens Staaten, die die Existenz Israels grundsätzlich in Frage stellen oder sogar mit der Vernichtung Israels drohen. Deswegen engagiert sich Deutschland seit vielen Jahren auch in Zusammenarbeit mit seinen europäischen Partnern außenpolitisch im und für den Nahen Osten, um perspektivisch eine friedliche Regelung der Konflikte zu erreichen. Zu unserem Engagement gehört auch die militärische Kooperation. Eine leistungsfähige Marine ist für die Verteidigungsfähigkeit Israels von besonderer Bedeutung. Deutschland hat daher seit den 1990er Jahren Israel auch bei der Beschaffung von Marinetechnologie sowie bei der Beschaffung von bisher insgesamt sechs U-Booten und vier Korvetten unterstützt.
Wir haben in der 18. Wahlperiode wichtige Verbesserungen bei der Rüstungsexportkontrolle durchgesetzt. Vor allem die Reduzierung der Kleinwaffenexporte auf ein historisches Minimum, die neuen Regeln für die Post-Shipment-Kontrollen sowie die Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament bzgl. Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates (BSR) waren wichtige Weichenstellungen, die die SPD in der letzten Legislaturperiode erreicht hat.
Mit unseren Maßnahmen haben wir deutlich gemacht, dass Rüstungsexporte ein besonders sensibler Bereich sind und mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen notwendig ist. Bei Rüstungsexportentscheidungen gelten nach wie vor die während der rot-grünen Regierungszeit im Jahr 2000 verabschiedeten strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, insbesondere auch für Anträge in Drittländer. Auch der Gemeinsame Standpunkt der EU zu gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern aus dem Jahr 2008 bleibt für das Handeln der Bundesregierung verbindlich.
An einer restriktiven und transparenten Rüstungsexportpolitik werden wir auch in Zukunft festhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann