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Thomas Oppermann
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Thomas Oppermann von Klaus-Peter S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Oppermann

In einem BILD Interview das heute erschien, hat sich Ihr Parteikollege wie folgt zu den Problemen bei Abschiebungen geäußert.

"Kein Staat der Welt nimmt jemanden zurück, der keine Papiere besitzt."
Quelle:BILD Deutschland*11.September 2017 ,Seite 2
Interview: HIER STREITEN ZWEI INNENMINISTER

Meine Frage dazu:
Deutschland ist der einzige Staat der Welt,der jeden Ankommenden aufnimmt, selbst wenn er keine Papiere hat...!
Wollen Sie bzw. die SPD diesen einzigartigen praktizierten Sonderweg im Falle einer Regierungsbeteiligung ändern, oder soll auch künftig diese Regelung beibehalten werden ?Wäre interessant zu erfahren, was Sie den Wählern für die Zeit nach der Bundestagswahl zusagen können?
Freundlichst
K. S.

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Sie müssen in dieser Frage zwischen der Rücknahme von Ausgereisten und der Aufnahme von Flüchtlingen unterscheiden. Würde ein anderes Land uns auffordern, jemanden aufzunehmen, weil er deutscher Staatsbürger sei, würden wir dies ohne eine genaue Überprüfung der Person auch nicht tun.

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention, darf die Aufnahme von Flüchtlingen nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Person ein Ausweisdokument mit sich führt.
Mir ist auch kein Staat bekannt, der sich nicht an dieser Regel hält. Selbst Ungarn, das sich nicht an der Verteilung von Flüchtlingen in Europa beteiligen will, hält sich an diese Regel. Dementsprechend geht Deutschland keinen Sonderweg.

Wichtig ist aber auch, dass alle hier Ankommenden mit ihren Fingerabdrücken registriert werden und wir die Identität der Person ermitteln. Wir müssen wissen, wer bei uns im Land ist. Da mir die Berichte über falsche Datenbestände im Ausländerzentralregister große Sorgen machen, habe ich Innenminister Thomas de Maizière aufgefordert, sich um eine Generalrevision dieser Daten zu kümmern.

Wie ich schon mehrfach hier auf Abgeordnetenwatch betont habe, gilt der Grundsatz
Wer kein Bleiberecht hat, muss zur Ausreise aufgefordert werden und in letzter Konsequenz auch abgeschoben werden. Damit das Fehlen von Ausweisdokumenten dabei kein Hindernis ist, müssen Rückführungsabkommen geschlossen werden. Das Beispiel der Westbalkanländer zeigt, wie dies möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann