Frage an Thomas Oppermann von Anna M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Oppermann,
ich würde gerne erfahren, wie Sie und ihre Partei das Thema Union Busting behandeln würden. Einmal gesetzt dem Falle, sie und ihre Partei stellten eine eigene gesetzgebende Mehrheit. Wie soll künftig Mit arbeitgeberseitigem Betriebsratsbashing, welches vor Arbeitsgerichten nur schwer nachweisbar ist, und Union Busting forcierenden Anwaltskanzleien verfahren werden. Gibt es neue gesetzliche Regelungen, welche Sie in Betracht ziehen? Wird dieses Thema von ihrer Partei bereits behandelt?
Insbesondere interessiert es mich auch, wie sie als politischer Akteur hierzu stehen.
Wie ist mit bestehenden Verfahren, welche bereits vor Arbeitsgerichten vorgetragen wurden weiter verfahren werden (Obi, Matratzen--Concord, Amazon,...)
vielen Dank für Ihre Bemühungen,
A. M.
Sehr geehrte Frau M.,
noch immer gibt es zu viele Betriebe ohne betriebliche Mitbestimmung.
Die systematische Behinderung von Betriebsratswahlen und der Arbeit von Betriebsräten ist illegal und demokratiefeindlich und muss deshalb als Offizialdelikt konsequent verfolgt werden. Durch die Bildung von entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften wird die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöht – auch für sonstige Verstöße gegen das Arbeitsrecht.
Wir wollen die Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung durch eine weitere Vereinfachung des Wahlverfahrens erhöhen. Der besondere Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl muss verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann