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Thomas Oppermann
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Frage von Kai F. •

Frage an Thomas Oppermann von Kai F. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Oppermann,

zu Beginn dieser Legislatur fragte ich sie, ob Sie Pläne haben, das föderale System der Bundesrepublik zu modernisieren, da Sie Dank der überwältigenden Mehrheit die Möglichkeit hätten, auch Verfassungsänderungen durchzusetzen. Dieses bejahten Sie, da gäbe es große Pläne.
Was ist von diesen Plänen wie umgesetzt worden, und welche Pläne haben Sie für die nächste Legislatur bzw. langfristig?

Mit freundlichen Grüßen
K. F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

in der Tat ist es uns gelungen, die komplexen Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu auszuhandeln.

Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen hat der Bundestag am 1. Juni unserem Paket zugestimmt. Meine Rede zu dieser Debatte finden Sie hier: www.thomasoppermann.de/2017/06/01/rede-zur-reform-der-bund-laender-finanzbeziehungen-am-1-juni-2017/

Drei Punkte sind mir besonders wichtig:

Erstens sichern wir mit dieser Neuordnung die finanzielle Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen nach dem Auslaufen des Solidarpakts. Mit 10 Milliarden Euro wird der Bund ab 2020 die Länder unterstützen. Denn wir wollen, dass auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts die finanzielle Handlungsfähigkeit aller Länder gesichert ist und sie die Schuldenbremse einhalten können, ohne ihre Aufgaben zu vernachlässigen. Damit geben wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land ein ganz zentrales Versprechen, dass man in allen Teilen unseres Landes gut leben kann und dass keine Region in Deutschland abgehängt wird.

Für den zweiten Punkt, die Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildungspolitik, habe ich mich seit Jahren eingesetzt. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer noch sehr viele Kinder in marode Schulen gehen müssen, obwohl wir in einem der reichsten Länder der Welt leben. Auf der einen Seite haben Städte und Gemeinden nicht genug Geld für saubere und modern ausgestattete Schulen, auf der anderen Seite hat der Bund enorme Haushaltsüberschüsse. Das Grundgesetz verbot uns bisher, einen Teil davon in unsere Schulen zu investieren. Dies wurde nun geändert und beschlossen, sofort 3,5 Milliarden Euro für Schulen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen.

Drittens setzte die SPD eine eindeutige Schranke gegen die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen sowie der neuen Infrastrukturgesellschaft im Grundgesetz durch. Die Autobahnen bleiben im Eigentum des Staates. Sie gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Sie haben sie schon einmal mit ihren Steuern bezahlt. Deshalb lehnen wir jegliche Form der Privatisierung ab, wir wollen nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger die Autobahnen ein zweites Mal bezahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann