Frage an Thomas Oppermann von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Herr Oppermann,
auch mit Verweis auf Urteile des BVG, wird immer wieder auf die "besondere Verantwortung" des Staates für seine Beamten hingewiesen und damit deren Vollversorgung als Pensionäre gerechtfertigt.
Der gleiche Staat betont aber auch stoisch, dass es, aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen, Anpassungen in der Altersversorgung der Rentner geben muss.
Wieso ist es nicht zeitgemäß, diese gesllschaftlichen Veränderungen auch auf Pensionäre anzuwenden? Warum erfahren diese unverändert eine Rundumversorgung? Weil Politiker und Richter selbst Pensionäre werden ?
Hat der Staat nicht die gleiche Sorgfaltspflicht auch für seine Rentner, die auch noch Steuern zahlen müssen?
Können Sie abstreiten, dass es auf die Fragestellung im Antrag ankommt, wie das BVG entscheidet?
Im GG, auch im AGG, wird Gleichbehandlung garantiert. Warum werden Rentner seit Jahren immer wieder angepasst und nach unten korrigiert, Pensionäre bleiben aber vom sich veränderten gesellschaftlichen und globalen Umfeld verschont? Ich persönlich bin der Meinung, natürlich immer im Durchschnitt gesehen, das Beamte keineswegs mehr leisten, als normale Steuerzahler in ihren Jobs, dass Beamte auch keineswegs "wichtigere" Arbeit leisten, als normale Steuerzahler.
Damit unser Gemeinwohl funktioniert leisten alles verantwortungsvolle und wichtige Arbeit auf ihren Plätzen. Wenn Pensionäre etwas weniger bekommen, können Rentner etwas mehr erhalten. Ich finde dies endlich zeitgemäß im 21. Jahrhundert. Sehen Sie und die SPD dies anders?
Herr Oppermann, werden Sie einmal Rentner oder Pensionär werden?
Es gibt für alles Statistiken. Wieviel Prozent der Bundestagsabgeordneten werden später Pensionen beziehen? Können Sie ausschließen, dass in Fragen der Pensionen, die Bundestagsabgeordneten ihre eigenen Lobbyisten sind?
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
ich habe auf Abgeordnetenwatch bereits ausführlich dargestellt, mit welchen konkreten Maßnahmen Regeln aus dem Rentenrecht wirkungsgleich auch auf Beamtenpensionen übertragen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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