Frage an Thomas Oppermann von Werner L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Oppermann,
seit zweieinhalb Jahren bereitet die Regierung die Autobahnprivatisierung vor. Seit einem Jahr ist der Entwurf für die zugehörige Grundgesetzänderung dazu fertig, Das hat Staatssekretär Enak Ferlemann am 21.4.2016 im Verkehrsausschuss bestätigt. Seit fünf Monaten liegt der Entwurf dem Bundestag in letzter Fassung vor. Bis heute sind Änderungen nirgendwo öffentlich einsehbar. Am 17. Mai sollen die Änderungen erstmals (und in NICHT-öffentlicher Sitzung) parlamentarisch beraten werden. Und nur zwei Tage später, am 19. Mai soll über die entsprechende Grundgesetzänderung abgestimmt werden.
Ich finde es enorm intransparent und undemokratisch, wie es mit dem Grundgesetz und mit uns Bürgern umgegangen werden soll und bitte Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass diese neuen Entwürfe öffentlich diskutiert werden und nicht im Schnellverfahren durchgeboxt werden. Dazu gehört nicht nur ausreichend Zeit für eine öffentliche Debatte, sondern auch mindestens eine öffentliche Anhörung, bei der die Sachverständigen Stellung zu den vorgenommenen Änderungen nehmen können.
Das Grundgesetz ist das Fundament unserer gesellschaftlichen Ordnung. Jede Änderung daran muss wohl überlegt, öffentlich diskutiert und somit ausreichend legitimiert werden. Bei uns kann nur der Bundestag die Verfassung ändern. Referenden gibt es dazu nicht. Deswegen sehe ich als eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestagspräsidenten, dass das Verfahren angemessen abläuft. Wie mit dieser wichtigen Grundgesetzänderung umgangen wird, wird vermutlich auch Ihr politisches Erbe nachhaltig prägen.
Ich bitte Sie um schnellstmögliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Werner Lehl
Sehr geehrter Herr Lehl,
ich stimme Ihnen grundsätzlich zu, dass Gesetzespakete gründlich beraten werden müssen. Ich teile jedoch Ihre Kritik nicht, dass die aktuelle Grundgesetzänderung und der Gesetzentwurf zur Autobahnprivatisierung unter zu großem Zeitdruck beraten werden. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung diskutieren bereits seit ca. sechs Monaten über diese Themen.
Nach dem Kabinettsbeschluss hat es eine umfassende Beratung im Bundesrat gegeben, deren Ergebnisse im Internet nachzulesen sind: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0701-0800/0769-16.html
Nach der öffentlichen Debatte zur 1. Lesung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am 27. März 2017 eine Expertenanhörung durchgeführt. Das Ergebnis können Sie hier als Wortprotokoll nachlesen: http://www.bundestag.de/blob/501270/e2813334ce4acef2dec3bdb72c25f36c/101_protokoll-data.pdf
Ich habe mich als Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion persönlich dafür eingesetzt, dass es nicht - wie von einigen zeitweise gefordert - bereits am 31. März 2017 zu einem Abschluss der parlamentarischen Beratungen im Bundestag kam, sondern dem Parlament genügend Zeit für die weiteren Beratungen blieb.
Seit der Anhörung stehen die Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in intensiven Verhandlungen, welche Änderungen an den vorliegenden Gesetzentwürfen noch vorgenommen werden sollen. Hierüber hat die Presse immer wieder öffentlich berichtet.
Am 17.05.2017 werden die Fachausschüsse voraussichtlich die Beratungen über die vorliegenden Gesetzentwürfe fortsetzen. Dabei werden alle im Bundestag vertretenen Fraktionen ihre Vorschläge für Änderungen an den vorliegenden Gesetzentwürfen in die Diskussion einbringen. Mit Mehrheit werden die von den Wählerinnen und Wähler in den Bundestag entsandten Abgeordneten über diese Vorschläge abstimmen. Danach kommt es zur 2./3. Lesung im Plenum im Bundestag, die wiederum im TV und auf der Webseite des Bundestages übertragen wird.
Ich lade Sie herzlich ein, die Diskussion weiter zu begleiten und Ihre Kritik und Hinweise an Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten aus Düsseldorf, meinen Kollegen Andreas Rimkus, zu geben, der für die SPD Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags sitzt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann