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Thomas Oppermann
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Frage von Sascha S. •

Frage an Thomas Oppermann von Sascha S. bezüglich Recht

Guten Tag,

in den Föderalismusreformen wurde festgelegt, dass Justiz Ländersache ist. Was würde der Deutsche Bundestag tun, wenn sich ein Bundesland nicht mehr an das Grundgesetz hält? Wie steht die SPD zur Todesstrafe?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Simon,

für den von Ihnen geschilderten Fall sieht Art. 93 I Nr. 3 GG ein Bund-Länder-Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vor.

Zur Todesstrafe haben sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Jahr 1949 eindeutig positioniert. Artikel 102 des Grundgesetzes lautet: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Dies war eine der Lehren aus der Nazi-Zeit.

Die SPD setzt sich für die weltweite Ächtung der Todesstrafe ein.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann