Frage an Thomas Oppermann von Klaus K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Oppermann,
die Geschäftsordnung des Bundestages soll geändert werden. Ab der 19. Legislaturperiode soll nicht mehr der (die) lebensälteste Abgeordnete die konsituierende Sitzung leiten, sondern der (die) dienstälteste. Von diesem Vorhaben hörte ich zunächst im Radio, später las ich davon mehreren Zeitungen, unter anderem in der "Rheinischen Post" am vergangenen Samstag.
Begründet wird dies damit, dass für die Leitung der ersten Sitzung Erfahrung im Plenum unabdingbar erforderlich sei.
Ich kann dem nicht so ganz folgen. Dazu meine Fragen:
a) warum war diese Erfahrung bei den ersten 18 Legislaturperioden entbehrlich?
b) welche konkreten Gefahren drohen, wenn die alte Tradition fortgeführt und nicht verändert wird?
c) woran liegt es, dass man satte 68 Jahre seit 1949 gebraucht hat, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen?
Mit freundlichen Grüßen
K. Kremer-Neufeldt
Sehr geehrter Herr Kremer-Neufeldt,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Vorschlag unseres Bundestagspräsidenten Norbert Lammert.
Ich begrüße seinen Vorschlag, den Alterspräsidenten zukünftig nicht mehr nach dem Lebens-, sondern dem Dienstalter zu bestimmen.
Der Bundestag sollte bei seiner Konstituierung von einer erfahrenen Person repräsentiert werden. Deshalb ist das Dienstalter das richtige Kriterium.
Dies gilt auch völlig unabhängig von einem möglichen Alterspräsidenten der AfD. Die ganze SPD kämpft in den nächsten 6 Monaten darum, dass die AfD überhaupt nicht in den Bundestag kommt. Nach den Entwicklungen der vergangenen Wochen halte ich das auch für erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann