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Thomas Oppermann
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Frage von Peter K. •

Frage an Thomas Oppermann von Peter K. bezüglich Verkehr

Lieber Herr Oppermann!

Nach Ihren Aussagen im Interview in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" am 2.4.17 bleiben noch wichtige Fragen zur Autobahn-AG der Großen Koalition offen:
Wird die SPD-Fraktion verhindern,dass

1.ÖPP-Verfahren im Rahmen der Infrastrukturgesellschaft zugelassen werden ?

2.Abgeordnete nur noch eine wirkungslose Mitsprache bekommen,wie heute im Aufsichtsrat der Deutschen-Bahn-AG ?

3.private Dritte Aufgaben übertragen bekommen ?

4.wie in Frankreich die Mautgebühren ständig angehoben werden,um Gewinne zu sichern?

Viele Grüße

Dr.Peter Kasten

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kasten,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Verkehrspolitik.

Die SPD-Bundestagsfraktion verhandelt aktuell mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über Änderungen an den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft.

Ich halte eine Kontrolle und Steuerung der Bundesfernstraßengesellschaft durch die Bundesregierung und den Bundestag für sehr wichtig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat jedoch bereits signalisiert, dass sie dem Vorschlag meiner Fraktion, die Gesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts zu gründen, nicht folgen wird. Daher verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion jetzt das Ziel, eine parlamentsnahe Gesellschaft zu gründen, bei der wichtige Entscheidungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundestags stehen.

Die SPD hat beim Koalitionsausschuss im März eine Privatisierungsschranke durchgesetzt: Eine Privatisierung der Bundesfernstraßen oder eine Beteiligung von privaten Dritten an der Bundesfernstraßengesellschaft ist ausgeschlossen. Mit der Union haben wir vereinbart, dass diese Privatisierungsschranke auch für etwaige Tochtergesellschaften im Grundgesetz festgeschrieben wird. Jetzt diskutieren wir darüber, an welcher Stelle private Dritte zur Unterstützung bei Planung, Bau, Erhalt und Betrieb hilfreich sein können. Wichtigste Bedingung dabei ist für mich, dass private Dritte keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidung der öffentlichen Hand bekommen und es am Ende für die Steuerzahler nicht teurer wird.

Die Einbindung privater Dritter erfolgt bereits heute, wenn z.B. private Planungsbüros mit der Planung beauftragt werden oder die öffentliche Hand die Investitionen mit Hilfe von Krediten vorfinanziert. Allgemein wird jedoch unter der Einbindung privater Dritter bei Einzelprojekten die Beschaffung im Rahmen von ÖPP verstanden. Ich stehe der Realisierung von Ausbauprojekten bei Bundesfernstraßen im Rahmen von ÖPP kritisch gegenüber.

Mit der Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft verbinde ich das Ziel, dass die Gesellschaft so effizient arbeitet, dass ÖPP gegenüber der konventionellen Beschaffung keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr hat. Im Koalitionsausschuss haben wir durchgesetzt, dass weder das Gesamtnetz noch Teilnetze bei den Bundesfernstraßen im Rahmen von ÖPP gebaut und betrieben werden. Nun werden wir mit der Union über den Ausschluss der Beteiligung von privaten Investoren im Rahmen von Genussscheinen und stillen Teilhaberschaften sprechen.

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Errichtung der Bundesfernstraßengesellschaft eröffnet die Möglichkeit, dass die Gesellschaft selbst zum Mautgläubiger wird und die Mauteinnahmen nicht mehr über den Bundeshaushalt zugewiesen werden, sondern direkt an die Gesellschaft fließen. Damit ist die Befürchtung verbunden, dass die Gesellschaft eigenständig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Höhe der Maut festlegen kann. Das würde nicht automatisch bedeuten, dass die Maut endlos erhöht werden könnte. Die Vorgaben der Euro-Vignetten-Richtlinie würden natürlich auch für die Gesellschaft gelten. Ich sehe diesen Punkt jedoch trotzdem kritisch.

Die Einnahmen sollten weiterhin über den Bundeshaushalt durch den Bundestag an die Gesellschaft verbindlich und überjährig zugewiesen werden und der Gesetzgeber über die Höhe der Maut entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann